Der gesamte Nah- und Regionalverkehr* der ÖBB-Personenverkehr AG wird als Selbstbedienungs-Verkehr geführt. Das bedeutet, Sie müssen vor Durchschreiten der Sperre oder/und vor Fahrtantritt eine gültige Fahrkarte besitzen. Werden Sie bei einer Fahrtenkontrolle ohne gültiges Ticket angetroffen erhalten Sie eine Fahrgeldnachforderung. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie keine Zeit hatten, eine Fahrkarte zu lösen oder ob Sie diese nicht mehr finden.
Stellt das Zugbegleitpersonal eine Fahrgeldnachforderung aus, kann diese umgehend bar bezahlt werden. Bei nicht sofortiger Bezahlung wird eine Nachforderung zur späteren Bezahlung ausgestellt, was den Nachforderungsbetrag erhöht. Die Zahlungsfrist beträgt 14 Tage.
* als Nahverkehrszüge gelten: REX, R, CJX, S-Bahn