Leicht Lesen ist eine Bezeichnung für Texte, die leicht verständlich sind für Menschen mit Lernschwierigkeiten. Texte in Leicht Lesen unterstützt die Barrierefreiheit. Dieser Text ermöglicht den Leser:innen, dass die Inhalte wesentlich verstanden werden. Nur wer alles versteht, kann eine Reise gut planen.
-
Was bedeutet Barrierefreies Reisen?
Die ÖBB möchten, dass alle Kund:innen entspannt mit der Bahn reisen können.
In Österreich sind mehr als eine Million Menschen manchmal oder immer eingeschränkt in ihrer Beweglichkeit.
Das betrifft:
- Menschen mit Behinderung
- ältere Personen
- Personen, die wegen einer Erkrankung geschwächt sind oder eine Verletzung haben.
Die ÖBB verbessern ständig die Barrierefreiheit, damit sie diesen Personen geeignete Reise-Möglichkeiten anbieten können.
Seit dem 1. Jänner 2014 haben wir ein besonderes Angebot: eine Ermäßigung für Reisende mit Behinderung.
-
Welche Ermäßigung gibt es für Reisende mit Behinderung?
Mit Ihrem Behindertenausweis sind Sie günstig unterwegs.
Für Sie sind Reisen mit den ÖBB in ganz Österreich um die Hälfte billiger.Was brauchen Sie dazu?
- einen österreichischen Behindertenpass
- oder einen Schwer-Kriegs-Beschädigten-Ausweis
Sie brauchen keine Ermäßigungskarte mehr.
Sie sparen direkt bei jeder Reise mit den ÖBB.- 50% Ermäßigung auf ÖBB Standard-Einzel-Tickets für Reisen in Österreich
- Das heißt, Sie zahlen nur die Hälfte.
- Eine Begleitperson oder ein Assistenz-Hund können gratis mit Ihnen reisen, wenn sie in Ihrem Behindertenpass eingetragen sind.
Was muss in Ihrem Ausweis oder Behindertenpass stehen?
- Ein Behinderungs-Grad von 70%
- Oder der folgende Satz: "Der/die InhaberIn des Passes kann die Fahrpreisermäßigung nach dem Bundesbehindertengesetz in Anspruch nehmen."
Was gibt es nicht mehr?
- die Vorteilscard Spezial
- die Vorteilscard Blind
- die Vorteilscard Schwerkriegsbeschädigt
Diese Vorteils-Karten bieten wir nicht mehr an.
Wenn Sie noch eine solche Vorteilskarte haben, können Sie sie gerne noch nutzen, so lange sie gültig ist.Diese Informationen können wir Ihnen empfehlen
- Mobilitätsservice - Wir unterstützen Sie bei der Reiseplanung
- Voranmeldung für Reisende mit Behinderung
- Wagenmaterial - In welchen Zügen gibt es Rollstuhlplätze?
- Dienstleistungen am Bahnhof
- Auto-Reisezug und Auto-Schleuse
- Ihre Rechte als Fahrgast
-
Was bietet das Mobilitätsservice?
Wir unterstützen Sie, wenn Sie Ihre Reise planen.
Damit Sie ohne Probleme mit der Bahn reisen können, brauchen Sie schon vorher einige Informationen.- Welche Erleichterungen gibt es für Sie an den Bahnhöfen
- wenn Sie abfahren?
- wenn Sie umsteigen?
- wenn Sie ankommen? - Welche Züge sind am besten geeignet für Personen, die in ihrer Beweglichkeit eingeschränkt sind?
- Welche Unterstützungen gibt es an den Bahnhöfen?
Diese und andere Fragen können Ihnen die Mitarbeiter:innen im ÖBB-Kund:innenservice beantworten.
Wir wollen Ihnen am Bahnhof die beste Unterstützung anbieten.
Darum empfehlen wir Ihnen, sich vor Ihrer Reise anzumelden.
Teilen Sie uns Ihren Reisewunsch mindestens 12 Stunden vor der Abreise mit.
Beginnt ihre Reise vor 9 Uhr, geben Sie uns Ihren Wunsch am Vortag bis 18 Uhr bekannt.
Wenn Sie ins Ausland reisen, geben Sie uns 48 Stunden vor der Abreise Bescheid.
Die Mitarbeiter:innen leiten Ihre Wünsche an die richtige Stelle weiter. - Welche Erleichterungen gibt es für Sie an den Bahnhöfen
-
Wie funktioniert die Voranmeldung?
Damit wir Ihnen am Bahnhof die beste Hilfe bieten können, brauchen wir Ihre Voranmeldung.
Wenn Sie in Österreich reisen: Spätestens 12 Stunden vor der Abreise.
Sie fahren schon vor 09:00 Uhr ab? Dann melden Sie Ihren Reisewunsch bitte am Vortag bis 18:00 Uhr bei der Mobilitätsservice-Zentrale an.
Wenn Sie ins Ausland reisen: 36 Stunden vor der Abreise. Das gilt für Reisen nach, von und über Deutschland, Dänemark oder Rumänien.
24 Stunden vor der Abreise bei allen anderen Reisen ins Ausland.
Wenn Sie mit dem Postbus reisen: 2 Werktage vor der Reise.
Nicht als Werktage gelten Sonntag und Feiertage.Wie können Sie uns mitteilen, welche Unterstützung Sie brauchen?
- beim ÖBB-Kund:innenservice
Telefon: +43 5 1717 5
Fax: +43 1 5800 830 05555 - am Ticketschalter
Wenn Sie am Ticketschalter ein Ticket kaufen, können Sie Ihre Wünsche bekannt geben.
Die Mitarbeiter:innen leiten die Information an das ÖBB-Kund:innenservice weiter. - beim INFO-Point am Bahnhof
Auf vielen Bahnhöfen gibt es Informations-Stellen mit dem Namen Info-Point.
Sie können dort Ihre Wünsche bekannt geben.
Die Mitarbeiter:innen leiten Ihre Wünsche an das ÖBB-Kund:innenservice weiter.
Welche Informationen brauchen wir für die Voranmeldung?
- Ihren Vornamen und Ihren Nachnamen
- Ihre Adresse
- Ihre Telefon-Nummer
- Die Telefon-Nummer ist sehr wichtig.
- Vielleicht haben wir noch Fragen an Sie oder möchten Ihnen etwas mitteilen.
- das Datum der Reise
- die Reisestrecke
- Wo fahren Sie ab?
- Wo steigen Sie um?
- Wo kommen Sie an?
- Reisen Sie mit einer Begleitperson?
- Reisen Sie mit einem Koffer oder anderem Gepäck?
- Welche Einschränkung haben Sie?
- Sind Sie Rollstuhlfahrer:in?
- Haben Sie eine Gehbehinderung?
- Haben Sie eine Sehbehinderung?
- Haben Sie eine andere Einschränkung?
- Brauchen Sie Hilfsmittel?
- Zum Beispiel einen Hebelift oder einen Bahnrollstuhl?
- Wo sollen wir Sie am Bahnhof treffen?
- Haben Sie schon Tickets gekauft oder Plätze reserviert?
- Dann brauchen wir Ihre Wagen-Nummer und Ihre Platz-Nummer.
- Haben Sie noch keine Tickets gekauft oder Plätze reserviert?
- Dann können Sie die Tickets bequem über das Mobilitätsservice mitbestellen.
Welche Vorteile hat die kostenlose Voranmeldung?
- Sie bekommen Informationen, wie die Bahnhöfe und Züge ausgestattet sind.
- Sie können mit uns einen Zeitpunkt und einen Treffpunkt ausmachen.
- Wir informieren Sie, welche Unterstützung wir Ihnen anbieten können.
- Wir können für Sie einen geeigneten Platz reservieren.
- Zum Beispiel einen Rollstuhl-Stellplatz.
- Unsere Mitarbeiter:innen werden über Ihre Reise informiert.
- Züge, die lange Strecken fahren, haben einen Rollstuhlwagen.
- Wir informieren Sie, wenn ein Rollstuhlwagen ausfällt.
Können Sie sich auch kurz vor der Reise noch anmelden?
An bestimmten Bahnhöfen können Sie sich auch kurz vor Ihrer Reise anmelden.
Sie können uns Ihre Wünsche bis spätestens 3 Stunden vor der Reise mitteilen.Diese Möglichkeit gibt es bei Reisen zwischen folgenden Bahnhöfen:
- Wien Hauptbahnhof
- Wien Meidling
- Wien Westbahnhof
- St. Pölten Hauptbahnhof
- Linz Hauptbahnhof
- Wels Hauptbahnhof
- Attnang-Puchheim
- Salzburg Hauptbahnhof
- Innsbruck Hauptbahnhof
- Feldkirch
- Dornbirn
- Bregenz
- Wiener Neustadt
- Bruck an der Mur
- Graz Hauptbahnhof
- Klagenfurt Hauptbahnhof
- Villach Hauptbahnhof
Wenn Sie sich kurzfristig anmelden, kann es sein, dass kein Rollstuhlplatz mehr frei ist.
Wir können Sie auch nicht informieren, wenn ein Wagen ausfällt. - beim ÖBB-Kund:innenservice
-
In welchen Zügen gibt es Rollstuhlplätze?
Fernverkehrs-Züge
Fernverkehrs-Züge fahren über lange Strecken in Österreich und im Ausland.
Jeden Tag fahren mehr als 150 Fernverkehrs-Züge mit Rollstuhlplätzen.Nahverkehrs-Züge
Nahverkehrs-Züge fahren kürzere Strecken.
Auch viele Nahverkehrs-Züge haben Rollstuhlplätze.Nachtzüge mit Liegewagen
Unsere Nachtzüge haben Abteile mit einer Liegemöglichkeit.
Wagen mit solchen Abteilen heißen Multifunktions-Wagen, weil sie zum Sitzen und zum Liegen geeignet sind.
Rollstuhlfahrer:innen mit einer Begleitperson können entspannt im Liegewagen-Abteil reisen.
Im ÖBB-Kund:innenservice erfahren Sie mehr darüber.Zurzeit gibt es diese Wagen in folgenden Zügen:
Die ÖBB bieten ab 11. Dezember neue Nachtreisezüge für Sie an. Sie sind künftig unter der Marke ÖBB Nightjet unterwegs.
- 466/467 Wien Hbf - Zürich HB
- 490/491 Wien Hbf - Hamburg Altona
- 40490/40421 Wien Hbf - Düsseldorf Hbf
- 420/421Innsbruck Hbf - Düsseldorf Hbf
- 40420/40491 Innsbruck Hbf - Hamburg Altona
- 401/40470 Hamburg Altona - Zürich HB
- 470/471 Berlin Hbf - Zürich HB
- 464/465 Graz Hbf - Zürich HB
- 236/237 Venedig SL - Wien Hbf (Saisonierung)
- 1234/1237 Wien Hbf - Livorno Centrale (Saisonierung)
Mehr darüber erfahren sie in unserem ÖBB Kund:innenservice.
-
Gibt es Informationen zu den Zügen?
Fernverkehrs-Züge
Fernverkehrs-Züge fahren lange Strecken in Österreich und im Ausland.
In vielen solchen Zügen gibt es Wagen mit Rollstuhlplätzen.
Sie haben auch ein barrierefreies WC.Woran können Sie diese Züge im Fahrplan erkennen?
- an einem Rollstuhlzeichen
- an dem Hinweis "mit Rollstuhlstellplatz"
- an dem Hinweis "mit rollstuhltauglichem WC"
Der Einstiegsbereich bei diesen Zügen ist auch mit einem Rollstuhlzeichen markiert.
Dieses Zeichen ist gut zu sehen.
In manchen Zügen können Sie mehrere Rollstuhlplätze reservieren.
Bei jedem Rollstuhlplatz ist auch ein Sitzplatz für eine Begleitperson dabei.
Die Reservierung ist gratis.Wann können Sie reservieren?
- frühestens 6 Monate vor der Reise
- spätestens einen Tag vor der Reise
In manchen Zügen sind die Rollstuhlplätze in der 1. Klasse.
Personen im Rollstuhl und ihre Begleitperson können hier natürlich mit einem Ticket der 2. Klasse reisen.
Sie können Speisen und Getränke an Ihren Platz bestellen.Railjet - unser schnellster Zug
In diesem Zug gibt es für Reisende mit Rollstuhl einen Hebelift.
Mit dem Hebelift können Sie bequem einsteigen und aussteigen.
In jedem Zug gibt es 3 Plätze für Rollstühle.
An den Plätzen gibt es auch eine Steckdose zum Aufladen von Rollstuhl-Batterien.
Auch Reisende mit einer Sehbehinderung sollen sich in unseren Zügen gut zurechtfinden.
Im railjet gibt es die Möglichkeit, wichtige Informationen zu ertasten.
Auch für Blindenführhunde gibt es eigene Plätze.
Dieses Angebot wird von den ÖBB mit neuen railjet-Zügen ständig erweitert.Nahverkehrs-Züge
Es gibt verschiedene Arten von Nahverkehrs-Zügen.
Züge der Reihe "Cityjet", "Talent" und Züge der Reihe "Desiro"
Welche Vorteile haben diese Züge?
- neues Aussehen
- niedriger Einstieg oder ebener Einstieg
- gut sichtbare Kennzeichnung der Griffstangen für Personen mit einer Sehschwäche
- Not-Sprechstellen
- Hier können Personen mit Rollstuhl beim Aussteigen Hilfe holen.
- SOS-Taste im barrierefreien WC
- Mit der SOS-Taste können Sie im Notfall Hilfe rufen.
- Klima-Anlage
- Bildschirme und Lautsprecher-Durchsagen zur Information der Fahrgäste
- Brandmelde-Anlage für Ihre Sicherheit
Warum sind die Einstiege nicht immer barrierefrei?
Die Bahnsteige in den Bahnhöfen sind unterschiedlich hoch.
Deshalb kann der Einstieg nicht immer ganz eben sein.
Wir sorgen aber dafür, dass Reisende im Rollstuhl überall bequem einsteigen und aussteigen können:- Züge der Reihe "Talent" haben eine fixe Rampe an den Rollstuhl-Einstiegen.
- Züge der Reihe "Desiro" haben eine bewegliche Rampe.
Diese Rampe kann an den Einstieg gefahren werden.
Wenn Sie Hilfe brauchen, unterstützten Sie die Mitarbeiter:innen im Zug.Die Eingänge zu den Rollstuhlplätzen sind mit einem Rollstuhlzeichen gekennzeichnet.
Bildschirme und Lautsprecher-Durchsagen informieren die Fahrgäste, wo der Zug als nächstes stehen bleibt.
In ganz Österreich fahren 188 Talent-Züge und 60 Desiro-Züge.Doppelstock-Wagen
Unsere Doppelstock-Wagen haben 2 Ebenen mit Sitzplätzen.
Sie haben bei hohen Bahnsteigen einen ebenen Zugang.
Es gibt einen Rollstuhl-Einstieg mit einer fixen Rampe und ein barrierefreies WC.
Wenn Sie Unterstützung brauchen, empfehlen wir Ihnen eine Anmeldung beim Mobilitätsservice.City Shuttle
In "City-Shuttle"-Zügen gibt es im Steuerwagen Platz für Fahrgäste mit Rollstuhl.
Die Züge haben hohe Einstiege.
Darum ist eine Anmeldung für die Hilfe mit einem Hebelift unbedingt notwendig. -
Welche Dienstleistungen gibt es am Bahnhof?
Auto-Reisezug für Personen im Rollstuhl
Die Reisenden fahren ihr Fahrzeug selbst auf den Auto-Transportwagen und wieder hinunter.
Manchmal müssen Fahrzeuge umgestellt werden.
Auch das machen die Reisenden selbst.
Vielleicht brauchen Sie dabei eine Unterstützung.
Dann sagen Sie uns bitte Bescheid, wenn Sie den Auto-Reisezug reservieren.Auto-Schleuse Tauernbahn
Die Auto-Schleuse Tauernbahn bringt Sie und Ihr Auto bequem durch den Tauerntunnel.
Zu ihrer eigenen Sicherheit müssen alle Reisenden im Reisezug-Wagen Platz nehmen.
Sie können nicht in Ihrem Auto sitzen.
Der Reisezug-Wagen ist ein zweistöckiger Wagen mit niedrigem Einstieg.
Hier gibt es genug Platz für Personen mit eingeschränkter Beweglichkeit.
Sie können barrierefrei einsteigen und aussteigen.Warum empfehlen wir Ihnen eine Anmeldung vor Ihrer Reise?
Auf dem Auto-Transportwagen ist wenig Platz, um aus dem Auto auszusteigen.
Für Personen mit eingeschränkter Beweglichkeit ist das Aussteigen aus dem Fahrzeug schwierig.
Das Aussteigen mit Rollstuhl ist nicht möglich.Wenn Sie sich vor Ihrer Reise anmelden, können wir Ihnen folgende Erleichterung anbieten:
- Es gibt auf jedem Zug 2 Auto-Stellplätze, an denen das Aussteigen ohne Probleme möglich ist.
Sie befinden sich auf dem Wagen mit der Rampe, über die die Autos auf den Zug fahren.
Diese Plätze sind auch für Personen mit Rollstuhl geeignet.
So einen Platz können wir für Sie reservieren. - Sie können Ihren Wunsch bekannt geben, wenn Sie das Ticket kaufen.
Wenn Sie sich nicht angemeldet haben, müssen Sie Folgendes tun:
- Sie informieren unsere Mitarbeiter:innen, bevor die Autos auf den Zug geladen werden.
Welche Informationen brauchen wir von Ihnen für die Anmeldung?
- Ihren Namen
- Ihre Telefon-Nummer
Vielleicht haben wir noch Fragen an Sie. - Ihre Autonummer
- Welche Einschränkung haben Sie?
- Wann wollen Sie mit dem Zug fahren?
- Es gibt auf jedem Zug 2 Auto-Stellplätze, an denen das Aussteigen ohne Probleme möglich ist.
-
Welche Rechte haben Sie als Fahrgast der ÖBB?
Die Rechte der Fahrgäste sind den ÖBB sehr wichtig!
Wir bemühen uns, dass unsere Fahrgäste zu ihrem Recht kommen.
Wenn Sie Fragen oder Beschwerden haben, kümmern wir uns darum.
Mitarbeiter:innen einer Schlichtungs-Stelle helfen dabei, Probleme zu lösen.
Die Aufgabe einer Schlichtungs-Stelle ist es, Lösungen zu finden, wenn es verschiedene Meinungen gibt.
Die Schlichtungs-Stelle gehört nicht zu den ÖBB, sondern zur Firma Schienen-Control.
Diese Firma arbeitet mit allen Bahn-Unternehmen in Österreich zusammen.Tipp: Im neuen Informationsheft der Schienen-Control finden Sie Informationen über
- die Rechte und Pflichten von Fahrgästen
- Verbesserungen der Gesetze
Wann bekommen Sie eine Entschädigung?
Sie bekommen eine Entschädigung und Sie bekommen Unterstützung
- wenn ein Zug Verspätung hat
- wenn ein Zug ausfällt
- wenn Sie einen Anschluss-Zug versäumen
- wenn ein Unfall passiert ist und der Zug deshalb verspätet ist
Diese Rechte gelten, wenn Sie mit den ÖBB fahren.
Sie gelten in Österreich und im Ausland.Es gibt genaue Regeln, wann Sie eine Entschädigung bekommen:
- Der Zug ist ausgefallen.
- Der Zug hat sich vor der Reise um mehr als 1 Stunde verspätet.
- Der Zug hat sich während der Reise um mehr als 1 Stunde verspätet.
- Es gab keine Möglichkeit mehr, mit dem Zug weiter zu fahren.
Sie mussten mit dem Taxi fahren.
Oder Sie mussten im Hotel übernachten.
Es kann passieren, dass sich ein Zug um mehr als 60 Minuten verspätet.
Dann werden wir uns bemühen, Ihnen die Wartezeit zu erleichtern.
Zum Beispiel durch kostenlose Getränke und Speisen.Wann bekommen Sie keine Entschädigung?
- Wenn Sie noch kein Ticket gekauft haben und erfahren, dass Ihr Zug Verspätung hat.
- Wenn Sie insgesamt weniger als 1 Stunde zu spät ans Ziel kommen.
Das gilt, wenn Sie nach Ihrer Fahrt mit den ÖBB mit einem anderen Verkehrsdienst weiter reisen.
Das gilt, wenn Sie zu einem ÖBB-Zug auf einer anderen Strecke umsteigen. - Wenn die Verspätung auf einem Teil Ihrer Reise passiert, für den Sie kein ÖBB-Ticket gekauft haben.
Wie kommen Sie zu Ihrer Entschädigung?
Damit Sie eine Entschädigung bekommen, brauchen Sie das Formular "Antrag auf Entschädigung und Rückzahlung bei Zugverspätungen". Sie bekommen dieses Formular
- auf den Internetseiten der ÖBB
- beim Personal im verspäteten Zug
- oder am Bahnhof am Ticketschalter
Schicken Sie uns
- das vollständig ausgefüllte Formular
- Ihr Ticket
Vielleicht haben Sie auch
- eine Bestätigung der Verspätung
- eine Rechnung vom Kauf Ihres Tickets
Dann schicken Sie uns diese bitte auch.
Adresse
ÖBB-Personenverkehr AG
Fahrgastrechte
Postfach 75
1020 WienWenn Sie uns diese Unterlagen schicken, bekommen Sie noch keine Entschädigung.
Wir müssen die Unterlagen zuerst prüfen.
Wenn Sie uns Tickets von anderen Bahnen schicken, leiten wir Ihre Anfrage an die richtige Stelle weiter.Wie werden Sie entschädigt?
Sie bekommen Gutscheine für alle Leistungen der ÖBB.
Die Gutscheine können Sie 1 Jahr lang einlösen- beim Ticketschalter der ÖBB
- bei den Reisebüros am Bahnhof
Wenn Sie möchten, überweisen wir die Entschädigung auch direkt auf Ihr Konto.
Vielleicht haben Sie Ihren Fahrschein mit einer Kreditkarte bezahlt.
Dann überweisen wir die Entschädigung auf diese Kreditkarte.Es gibt besondere Regeln für die Entschädigung
- wenn Sie eine Zeitkarte besitzen
- wenn Sie eine Jahreskarte besitzen
Wo stehen die Rechte und Pflichten der Fahrgäste?
Ihre Rechte und Pflichten stehen
- in den Einheitlichen Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung (CIV)
- in der EG-Verordnung 1371/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007
- in den Beförderungsbedingungen der ÖBB Personenverkehr AG
- im Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich, Teil I, BGBl 40/2013
Regeln für die Reise-Möglichkeiten für Personen, die in ihrer Beweglichkeit eingeschränkt sind
Bahn-Unternehmen und die Betreiber von Bahnhöfen stellen Regeln auf, damit alle Menschen ihre Dienstleistungen nutzen können.
Reisende, die in ihrer Beweglichkeit eingeschränkt sind, sollen keine Nachteile haben.
Sie sollen die gleichen Reise-Möglichkeiten haben wie alle anderen Menschen.
Das steht in den Fahrgastrechten, in Artikel 19, Absatz 1.Was ist die Schienen-Control GmbH?
Die Firma Schienen-Control arbeitet mit allen Bahn-Unternehmen in Österreich zusammen.
Bei der Schienen-Control gibt es eine Schlichtungs-Stelle, die bei der Lösung von Problemen hilft.
Die Mitarbeiter:innen sind unabhängig von den ÖBB.
Wenn Sie mit einer Entscheidung der ÖBB nicht einverstanden sind, können Sie sich dort melden.Der Zug ist verspätet oder fällt aus
Der Zug ist verspätet
Wenn der Zug mindestens 1 Stunde verspätet ist, bekommen Sie einen Teil Ihres Geldes zurück.
- bei mehr als 1 Stunde Verspätung: 25% vom Preis Ihres Tickets
- bei mehr als 2 Stunden Verspätung: 50% vom Preis Ihres Tickets
Wenn die Entschädigung aber weniger als € 4,- ausmacht, wird sie nicht ausbezahlt.
Sie müssen sich jede Verspätung bestätigen lassen, damit Sie eine Entschädigung bekommen.
Weiter unten können Sie lesen, wie Sie zu einer Bestätigung kommen.Besondere Regeln für die Entschädigung gibt es für:
- Reisen mit einer Zeitkarte
- Reisen ins Ausland
- Tickets, mit denen auch andere Angebote genutzt werden können
Zum Beispiel: ein Familien-Ticket, mit der Sie auch ein Freizeit-Angebot nutzen können.
Wann bekommen Sie keine Entschädigung bei Verspätung?
Wenn Sie nur ein Ticket für folgende Züge haben:
- Regionalzug
- Regionalexpress
- S-Bahn
Diese Züge gehören zum Nahverkehr und Regionalverkehr.
Wenn Ihr Ticket nur für diese Züge gilt, bekommen Sie keine Entschädigung.Der Zug fällt aus oder ist verspätet
Es kann vor Ihrer Reise oder während Ihrer Reise passieren, dass Ihr Zug nicht fahren kann.
Wenn der Zug ausfällt oder mehr als 1 Stunde verspätet ist, haben Sie mehrere Möglichkeiten:Vor der Reise
- Sie fahren nicht vom geplanten Bahnhof weg und bekommen den vollen Preis für Ihr Ticket zurück.
- Sie fahren mit einem anderen Zug der ÖBB, der vielleicht über eine andere Strecke fährt.
- Sie fahren mit einem anderen Verkehrsmittel, wenn Ihr Ticket auch für dieses Verkehrsmittel gilt.
Während der Reise
- Sie können die Reise abbrechen.
Dann bekommen Sie den Fahrpreis für die Strecke zurück, die Sie nicht fahren. - Es kann sein, dass die weitere Reise für Sie nicht mehr sinnvoll ist.
Dann können Sie mit einem anderen ÖBB-Zug dorthin zurück fahren, wo Sie Ihre Reise begonnen haben.
Sie können auch ein anderes Verkehrsmittel benutzen, wenn Ihre Ticket dafür gültig ist.
Sie bekommen den vollen Fahrpreis zurück.
Wie werden Sie entschädigt, wenn Sie eine Zeitkarte besitzen?
Achtung: Diese Information gilt nicht für Jahreskarten!
Sie bekommen eine Entschädigung, wenn Ihr Zug mehr als eine halbe Stunde Verspätung hat.
Sie müssen sich jede Verspätung bestätigen lassen, damit Sie eine Entschädigung bekommen.
Weiter unten können Sie lesen, wie Sie zu einer Betätigung kommen.
Sie können Ihre Entschädigung an jedem Ticketschalter abholen.
Dazu müssen Sie Ihre Zeitkarte und die Verspätungs-Bestätigungen herzeigen.
Die Verspätungen müssen in der Zeit passiert sein, in der Ihre Zeitkarte gültig ist oder gültig war.
Sie bekommen für jede Verspätung 75 Cent ausbezahlt.
Entschädigungen unter 4,- Euro werden nicht ausbezahlt.Wie werden Sie entschädigt, wenn Sie eine Jahreskarte besitzen?
Für Personen mit Jahreskarte gibt es eine besondere Möglichkeit zur Entschädigung bei Verspätung.
Wenn Sie zum ersten Mal eine Jahreskarte bestellen, bekommen Sie von den ÖBB einen Brief.
In diesem Brief fragen wir Sie, ob Sie folgende Möglichkeit nutzen wollen:Sie fahren mit Ihrer Jahreskarte regelmäßig eine bestimmte Strecke.
Wir prüfen jeden Monat, ob die Züge auf dieser Strecke pünktlich sind.
Wenn mehr als 5% der Züge verspätet sind, bekommen Sie eine Entschädigung.
Sie bekommen für einen solchen Monat folgenden Betrag: 10% vom Preis einer Monatskarte für Ihre Strecke.Wir überweisen das Geld automatisch auf Ihr Konto, wenn Ihre Jahreskarte abläuft.
Wenn Sie diese Möglichkeit nutzen wollen, brauchen wir folgende Informationen:- die Bahnhöfe, an denen Sie auf Ihrer Strecke einsteigen und aussteigen
- Ihre Bankverbindung
Wir haben unser Bahn-Netz in Strecken-Abschnitte aufgeteilt, um die Pünktlichkeit zu berechnen.
Wann bekommen Sie keine Entschädigung?
Wenn Ihre Jahreskarte nur für Bereiche innerhalb der Stadt gilt.
Vielleicht gilt Ihre Jahreskarte auch für eine Strecke, die Sie mit dem Bus fahren.
Für eine Verspätung auf der Bus-Strecke gibt es diese Möglichkeit der Entschädigung nicht.
Genauere Informationen zur Entschädigung bei Verspätung finden Sie in den Beförderungs-Bedingungen.Wie bekommen Sie eine Bestätigung der Verspätung?
Eine Bestätigung bekommen Sie
- von den Mitarbeiter:innen im Zug
- oder am Bahnhof beim Ticketschalter.
Hier müssen Sie die Bestätigung bitte gleich anfordern, wenn Sie am Bahnhof ankommen.
Wenn Ihr Zug ausfällt, bekommen Sie die Bestätigung auch direkt beim Ticketschalter.
Wenn es diese Möglichkeiten nicht gibt, können Sie eine Bestätigung vom ÖBB Kund:innenservice bekommen.
Sie können auch Ihre Bestätigung im Internet selbst abfragen und ausdrucken.
Das ist bis Mitternacht am Tag nach der Verspätung möglich.
Die Internet-Adresse ist http://fahrplan.oebb.at.
Klicken Sie auf dieser Seite auf das Feld "Züge/ Linien".
Hier finden Sie den Punkt "Verspätungsbestätigung" und ein Formular.
Geben Sie die Informationen Ihrer Reise in dieses Formular ein.
Sie bekommen dann die Bestätigung zum Ausdrucken.Sie müssen mit dem Taxi weiterfahren oder im Hotel übernachten
Vielleicht müssen Sie auf Ihrer Reise zu einem anderen ÖBB-Zug umsteigen.
Es kann sein, dass Sie wegen einer Verspätung diesen Zug versäumen.
Wenn Sie den letzten Anschluss-Zug des Tages versäumen, müssen Sie vielleicht- im Hotel übernachten
- ein öffentliches Verkehrsmittel benutzen
- ein Taxi benutzen
- Personen informieren, die auf Sie warten
Die ÖBB bezahlen die Kosten für
- eine Übernachtung im Hotel bis höchstens € 80,-
- die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit einem Taxi bis höchstens € 50,-
- die Benachrichtigung von Personen, die auf Sie warten
Mehr dazu...
- ÖBB-Kund:innenservice
(täglich von 06:00 bis 21:00 Uhr) - +43 (0)5 1717 5
- Kontaktformular