Die rechtlichen Grundlagen für die Ausstellung von Fahrgeldnachforderungen sind in folgenden Unterlagen zu finden:
- unter §15 des Eisenbahn-Beförderungs- und Fahrgastrechtegesetz - EisbBFG BGBl Teil I 40/2013
- im Handbuch für Reisen mit den ÖBB
Bei der Einhebung der Fahrgeldnachforderung wird unterschieden, ob die Fahrausweis-Kontrolle in einem Zug des Nahverkehres oder in einem Zug des Fernverkehres vorgenommen wird.
Nah- und Regionalverkehr
In Nahverkehrszügen der ÖBB (das sind Züge mit der Bezeichnung REX, R, CJX, S-Bahn) kann die Fahrt nur mit gültiger Fahrkarte angetreten werden. Die einzige Ausnahme sind Zustiegsbahnhöfe, in denen ein Fahrkartenkauf nicht möglich ist.
Fahrkarten erhalten Sie vor Fahrtantritt
- beim Ticketautomaten
- beim Ticketschalter am Bahnhof
- als Online- oder Mobile-Ticket am Computer, Tablet oder Smartphone
Ist ein Ticketkauf an der Zustiegsstation nicht möglich, weil weder ein Ticketschalter noch ein Ticketautomat vorhanden ist, kaufen Sie Ihr Ticket bitte sofort nach dem Einsteigen entweder beim Ticketautomaten im Zug (an einem Ende des Zuges) oder suchen Sie in Zügen ohne Ticketautomaten so rasch wie in Ihrer Situation möglich das Zugbegleitpersonal auf, um ein Ticket zu erwerben, da sie sonst ohne gültigem Ticket reisen. Ist Ihnen das Aufsuchen des Zugbegleitpersonals wegen eines körperlichen Gebrechens unmöglich oder unzumutbar, teilen Sie bitte unserem Mitarbeiter im Rahmen der erstmaligen Ticketkontrolle sofort und unaufgefordert mit, dass Sie ein Ticket benötigen.
Sollten Sie in Zügen des Nahverkehrs ohne gültiges Ticket angetroffen werden, fällt eine Fahrgeldnachforderung von € 105,- (bei sofortiger Barzahlung) an. Sie erhalten eine Bestätigung mit einer Fahrgeldnachforderungsnummer ausgestellt.
Zahlen Sie nicht umgehend, erhöht sich der Betrag um eine Bearbeitungsgebühr (€ 30,-). In einem solchen Fall werden Ihre Daten erfasst und eine Fahrgeldnachforderung zur späteren Bezahlung ausgestellt. Sie erhalten eine Bestätigung mit allen zur Einzahlung notwendigen Angaben (Fahrgeldnachforderungsnummer, Bankdaten, …).
Fernverkehr
In Fernverkehrs- und Nachtreisezügen können Sie Ihr Ticket auch bei unseren Mitarbeiter:innen im Zug erwerben. Bitte teilen Sie unseren Mitarbeiter:innen im Rahmen der erstmaligen Ticketkontrolle sofort und unaufgefordert mit, dass Sie ein Ticket benötigen, da Sie sonst ohne gültigem Ticket reisen.
Melden Sie sich nicht beim Zugbegleitpersonal, verrechnen wir Ihnen eine Fahrgeldnachforderung von € 105,- (bei sofortiger Barzahlung). Sie erhalten eine Bestätigung mit einer Fahrgeldnachforderungsnummer ausgestellt.
Zahlen Sie nicht umgehend, erhöht sich der Betrag um eine Bearbeitungsgebühr (€ 30,-). In einem solchen Fall werden Ihre Daten erfasst und eine Fahrgeldnachforderung zur späteren Bezahlung ausgestellt. Sie erhalten eine Bestätigung mit allen zur Einzahlung notwendigen Angaben (Geschäftszahl, Bankdaten, …).