Bahnhofsuhr in der Bahnhofshalle

Zugverspätungen

Zugverspätungen

Grundsätzlich haben Sie bei Verspätungen ab 60 Minuten Anspruch auf eine Entschädigung von 25%, ab 120 Minuten von 50% des einfachen Fahrpreises Ihres ÖBB-Tickets. Liegt dieser Entschädigungswert unter € 4,- , wird er nicht entrichtet. Für internationale Passangebote, Pauschalangebote, das Klimaticket sowie Zeitkarten gelten spezielle Entschädigungsbedingungen.

Bei ausschließlicher Nutzung von Zügen des Nah- und Regionalverkehres (mit der Zuggattung Regionalzug, Regional-Express, Cityjet Xpress oder S-Bahn in den Fahrplänen bezeichnet), ohne dass diese aufgrund einer gemeinsamen Fahrkarte in Verbindung mit Zügen des Fernverkehres genützt werden, bestehen im Verspätungsfall keine Ansprüche auf Entschädigung.

Bei den ÖBB-Intercitybussen kommen die Fahrgastrechte für den Bahnverkehr zur Anwendung. Sie werden in diesem Zusammenhang wie Zügen des Fernverkehrs behandelt.

Sie erhalten eine Bestätigung der Verspätung entweder vom Zugpersonal des verspäteten Zuges oder bis 7 Tage nach der Fahrt direkt online. Sie können eine Verspätungsbestätigung auch an den ÖBB Ticketschaltern erhalten oder per E-Mail an das Kund:innenservice anfordern.