Liebe Reisende,
wo immer Sie Ihre Reise hinführt – wir tun alles, damit Sie sicher und zufrieden an Ihr Ziel kommen.
Die Regelungen dieses Handbuches gelten dann, wenn Sie innerhalb Italiens (Binnenstrecke) mit einem Zug der ÖBB-Personenverkehr AG reisen.
Wenn Sie mit der ÖBB-Personenverkehr AG grenzüberschreitend reisen, sind ausschließlich die internationalen Beförderungs- und Tarifbestimmungen SCIC-NT sowie GCC-CIV/PRR maßgeblich. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter https://www.oebb.at/tarife (Internationale Tarife).
Ihre Rechte und Pflichten aus dem Beförderungsvertrag für Fahrten innerhalb Italiens ergeben sich aus den Beförderungsbedingungen in Abschnitt A..
Der Abschnitt B. informiert Sie über unser Angebot an Tickets und die Nutzungsbedingungen dafür.
Im Abschnitt C., Kundengruppen, lesen Sie alles über mögliche Ticket-Rabatte.
Abschnitt D. informiert Sie über die Datenschutzbestimmungen sowie über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Online-Ticketkauf auf shop.oebbtickets.at und in der ÖBB App.
Im Abschnitt E. finden Sie eine Übersicht über die Gebühren und die verkehrenden Züge der ÖBB-Personenverkehr AG in Italien.
Damit dieses Handbuch gut lesbar und übersichtlich bleibt, verwenden wir die Begriffe „Kunde“ und „Mitarbeiter“ für beide Geschlechter. Ist im Tarif von „ÖBB“ oder „uns“ die Rede, meinen wir immer die ÖBB-Personenverkehr AG.
Wir wünschen Ihnen eine gute Reise und sind bei Fragen gerne für Sie da unter
unserer Servicenummer +43 5 1717. Im Internet finden Sie Informationen zu Reisen mit der ÖBB unter oebb.at.
Ihre ÖBB
Punkt |
Änderung |
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Anpassung Assistenz für mobilitätseingeschränkte Reisende |
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Anpassung Verspätungsentschädigung bei Tickets im Fern- und Nachtreiseverkehr |
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Anpassung Unterstützung bei Verspätungen und Zugausfällen |
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Anpassung So kommen Sie zu Ihrer Verspätungsentschädigung oder Erstattung |
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Änderung Nummerierung von B.1.3. zu B.1.2. |
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B.1.4. |
Auslaufen Komfortticket |
Einführung Standardticket Nightjet |
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Einführung Sparschiene Komfort Nightjet |
A.2.1.1.1.Diese Beförderungsbedingungen regeln den Abschluss und die Durchführung von Beförderungsverträgen zwischen Ihnen als Reisenden und uns. Sie gelten für die Beförderung von Reisenden, ihren Tieren, Gepäck und Fahrrädern in unseren Zügen auf Binnenstrecken innerhalb Italiens, gemäß Punkt E.2..
A.2.1.1.2.Für grenzüberschreitende Verkehre verweisen wir auf die allgemein gültigen internationalen Beförderungs- und Tarifbestimmungen SCIC-NRT sowie GCC-CIV/PRR, abrufbar unter www.oebb.at.
A.2.1.1.3.Unsere Beförderungsbedingungen und Nutzungsbestimmungen für Tickets, nach Abschnitt B., gelten auch in Bussen, die als Schienenersatzverkehr gekennzeichnet sind. Diese Busse ersetzen unsere mit Zügen geplanten Verkehre, wenn diese beispielsweise wegen Bauarbeiten oder Streckenunterbrechungen nicht fahren können.
A.3.1.1.1.Für die Fahrt mit Zügen der ÖBB brauchen Sie ein gültiges Ticket. Dieses ist der Nachweis Ihres Beförderungsvertrages mit uns, und die Grundlage Ihrer Rechte und Pflichten vor, während und nach Ihrer Reise. Bitte prüfen Sie direkt nach dem Kauf, dass das Ticket Ihrem Reisewunsch entspricht.
A.3.1.1.2.Der Beförderungsvertrag kommt bei einer der folgenden Situationen zustande:
Wenn Sie Ihre Fahrt auf shop.oebbtickets.at oder in der ÖBB App buchen, müssen Sie Ihr Ticket bitte unbedingt vor Fahrtbeginn erhalten, entweder als:
A.3.1.1.3.Haben Sie Ihr Ticket fahrplanbasiert gekauft und ändern sich die Abfahrts- und Ankunftszeiten Ihres gewählten Zuges, so informieren wir Sie über alle uns zur Verfügung stehenden Informationskanäle über die Änderungen.
A.3.1.2.1.In Fernverkehrs- und Nachtreisezügen können Sie Ihr Ticket auch bei unseren Mitarbeitern im Zug erwerben. Bitte teilen Sie unseren Mitarbeitern im Rahmen der erstmaligen Ticketkontrolle sofort und unaufgefordert mit, dass Sie ein Ticket benötigen, da Sie sonst ohne gültigem Ticket reisen. Bitte beachten Sie, dass Sie beim Kauf des Tickets im Zug den Bordpreis zahlen. Dieser besteht aus dem Fahrpreis und einer Servicegebühr, nach E.1.1..
A.3.1.3.1.Zuggebundene Tickets gelten nur in den Zügen, für die sie gekauft wurden. Sie fahren ausschließlich in den Zügen, die auf dem Ticket angegeben sind. In anderen Zügen ist das Ticket nicht gültig. Die Einschränkung der Gültigkeit auf bestimmte Züge finden Sie in den Nutzungsbestimmungen der Tickets in Abschnitt B..
A.3.1.3.2.Wir heben die Zugbindung Ihres Tickets auf, wenn die Nutzung der ursprünglichen Verbindung nicht möglich ist, weil:
Unsere Zugbegleiter bestätigen Ihnen die Aufhebung der Zugbindung.
A.3.1.3.3.Personengebundene Tickets lauten auf den Namen der Reisenden, die Sie beim Buchungsvorgang angeben. Erhalten Sie für mehrere Reisende ein Ticket auf dem nur der Name von einer Person angeführt ist, ist bei der Ticketkontrolle ein Identitätsnachweis von dieser Person erforderlich.
A.3.1.3.4.Reist die Person nicht mit, deren Name auf dem personengebundenen Ticket für mehrere Reisende angeführt ist, führen Sie eine schriftliche Bestätigung über den Nichtantritt der Reise sowie eine Ausweiskopie von der auf dem Ticket namentlich genannten Person mit.
A.3.1.4.1.Bewahren Sie bitte Ihr Ticket sorgfältig auf – es kann auch nach Ende der Fahrt noch bis zum Verlassen der Bahnsteigzugänge kontrolliert werden.
A.3.1.4.2.Tickets werden von uns manuell oder elektronisch durch Einscannen des QR-Codes kontrolliert. Bei der Ticketkontrolle geben Sie unseren Mitarbeitern Ihr Ticket und auf Nachfrage Ihren Identitäts- oder Ermäßigungsausweis.
A.3.1.4.3.Um Betrugsfällen vorzubeugen, ziehen wir stichprobenartig Tickets ein, um diese auf Echtheit zu prüfen. Sollten Sie einmal von einem derartigen Einzug Ihres Tickets betroffen sein, stellen wir Ihnen ein Ersatzticket aus, das dann Ihr gültiges Ticket ist und auch als Einzugsbestätigung gilt.
A.3.1.4.4.Wenn Sie mit einem ungültigen Ticket oder einer ungültigen Ermäßigungskarte nach Punkt A.3.2.1.1. reisen, ziehen wir diese(s) ebenfalls ein. In diesem Fall gelten Sie als Reisender ohne gültiges Ticket und erhalten eine Fahrgeldnachforderung.
A.3.1.5.1.Die Tickets für unsere Züge erhalten Sie bei folgenden Verkaufsstellen:
A.3.1.5.2.Die Preise für unsere Tickets erfahren Sie in unseren elektronischen Verkaufssystemen, an ÖBB Ticketschaltern oder von unserem Kundenservice +43 5 1717.
A.3.1.5.3.Bitte bewahren Sie Ihr Ticket sorgfältig auf. Im Falle eines Verlusts können wir ausschließlich auf Ihren Namen lautenden Tickets an einem ÖBB Ticketschalter ersetzen. Andere Tickets können wir leider nicht ersetzen, auch wenn Sie hierfür eine Rechnung haben.
A.3.1.5.4.Zur Ersatzausstellung am ÖBB Ticketschalter in Österreich beachten Sie bitte Folgendes: ÖBB Tickets, die auf Sicherheitspapier am ÖBB Ticketautomaten oder am ÖBB Ticketschalter ausgegeben wurden, können nur mit Vorlage der Bestätigung einer amtlichen Verlust- oder Diebstahlsanzeige erneut ausgegeben werden. Die Gründe dafür liegen im Finanz- und Steuerrecht.
A.3.2.1.1.Ihr Ticket ist ungültig, wenn
A.3.2.1.2.Ihr Ticket ist ebenfalls ungültig, wenn
A.3.2.1.3.Ihr Ticket wird rückwirkend ungültig, wenn Sie dessen Kauf in der ÖBB App mit der Undo-Funktion rückgängigmachen, trotz nachweislicher Nutzung.
A.3.2.2.1.Für den Fall, dass Sie mit uns reisen, aber kein gültiges Ticket vorweisen können, stellen wir Ihnen eine Fahrgeldnachforderung aus, nach E.1.2.. Sie erhalten von unseren Mitarbeitern dann einen Beleg über die Höhe der Nachforderung. Mit diesem Beleg können Sie in dem Zug weiterfahren, in der 2. Klasse bis zu Ihrem Zielbahnhof aber maximal bis zum letzten Halt in Italien.
A.3.2.2.2.Die Fahrgeldnachforderung können Sie entweder sofort im Zug bei unseren Mitarbeitern oder zu einem späteren Zeitpunkt bezahlen. Bezahlen Sie die Fahrgeldnachforderung zu einem späteren Zeitpunkt, erhöht diese sich um die Bearbeitungsgebühr nach E.1.3.. Weisen Sie in diesem Fall unseren Mitarbeiter Ihren Lichtbildausweis mit Altersnachweis vor. Dieser nimmt Ihre Daten und Anschrift auf.
A.3.2.2.3.Wir stellen Ihnen nachträglich eine Fahrgeldnachforderung nach E.1.2. zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr nach E.1.3. aus, wenn Sie ihren Ticketkauf in der ÖBB App trotz nachweislicher Nutzung rückgängig machen, gemäß Punkt A.3.2.1.3.
A.3.2.2.4.Alle notwendigen Informationen für das Bezahlen der Fahrgeldnachforderung finden Sie auf dem Beleg. Hierauf finden Sie ebenfalls den Kontakt, an den Sie sich schriftlich mit einem Einspruch gegen die Fahrgeldnachforderung wenden können.
A.3.2.2.5.Bitte wenden Sie sich innerhalb von 14 Tagen mit einem begründeten Einspruch gegen die Fahrgeldnachforderung an uns oder überweisen Sie den zu zahlenden Betrag. Erhalten wir weder einen Einspruch noch die Überweisung von Ihnen innerhalb dieser Frist, senden wir Ihnen eine Mahnung. Durch diesen Aufwand entstehen für Sie weitere Kosten, nach E.1.6., die wir Ihnen in Rechnung stellen. Dann haben Sie weitere 4 Wochen Zeit einen begründeten Einspruch gegen die Fahrgeldnachforderung einzulegen oder den zu zahlenden Betrag zu überweisen. Reagieren Sie auf unsere Mahnung nicht innerhalb der 4 Wochen, leiten wir unsere offene Forderung an ein Inkassobüro weiter.
A.3.2.2.6.Wenn Sie Ihre personenbezogenen Daten und Anschrift nicht angeben oder die Annahme des Beleges verweigern, können wir Sie des Zuges verweisen.
A.3.2.2.7.Das Fahren ohne gültige Fahrkarte ist eine Verwaltungsübertretung. Wir sind berechtigt, diese im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bei der Behörde anzuzeigen.
A.3.2.3.1.Wir stellen keine Fahrgeldnachforderung aus, wenn Kinder und Erwachsene unter 18 Jahren ohne gültiges Ticket einen Altersnachweis zeigen. Sie kaufen in diesem Fall im Zug ein Ticket mit Servicegebühr, nach E.1.1..
A.3.2.3.2.Wenn kein Altersnachweis erbracht oder das Ticket nicht sofort gezahlt werden kann, stellen wir eine Fahrgeldnachforderung aus. Der Altersnachweis kann jedoch in diesem Fall binnen 13 Tagen nachgereicht werden. Danach reduzieren wir die ursprüngliche Fahrgeldnachforderung auf den Preis eines Komforttickets für Kind oder Erwachsene unter 18 Jahren sowie eine Bearbeitungsgebühr nach E.1.4..
A.3.2.4.1.Wir stellen keine Fahrgeldnachforderung aus, wenn folgende Reisende ohne Begleiter im Zug ohne Ticket angetroffen werden:
A.3.2.4.2.Können Sie Tickets an einem Bahnhof oder im Zug ausschließlich an einem ÖBB-Ticketautomat kaufen, so stellen wir den folgenden Reisenden ohne Begleiter ebenfalls keine Fahrgeldnachforderung aus:
A.3.2.4.3.Den unter A.3.2.4.1. und A.3.2.4.2. genannten Reisenden verrechnen wir auch nicht die Servicegebühr gemäß E.1.1. beim Kauf von Tickets im Zug.
A.3.2.4.4.Wir stellen auch keine Fahrgeldnachforderung aus, wenn Reisende im Rollstuhl durch eine Umwegfahrt den Zielbahnhof auf der gebuchten Strecke einfacher und barrierefrei erreichen.
A.3.2.5.1.Wenn Sie ein auf Ihren Namen ausgestelltes Ticket vergessen haben oder aus anderen Gründen bei der Ticketkontrolle im Zug nicht vorzeigen können, haben Sie in unseren Zügen die Möglichkeit, bei unseren Mitarbeitern ein Ticket ohne Rabatte nach Punkt A.3.1.1.2. zu kaufen. Dieses Ticket versehen unsere Mitarbeiter mit Ihrem Namen, Art und Nummer Ihres Lichtbildausweises mit Altersnachweis und Ihrem Geburtstag.
A.3.2.5.2.Mit einer Kopie Ihres ursprünglichen auf Ihren Namen ausgestellten Tickets können Sie das im Zug gekaufte Ticket bis 6 Monate nach dessen letztem Gültigkeitstag bei uns zur Erstattung einreichen. Wenn Gültigkeitsbereich und Zeitraum beider Fahrkarten übereinstimmen, erhalten Sie den Fahrpreis für das im Zug nachgekaufte Ticket zurück, abzüglich der Bearbeitungsgebühr nach E.1.5..
A.3.2.5.3.Wenn Sie kein Ticket im Zug nachkaufen können, dann stellen wir Ihnen eine Fahrgeldnachforderung nach Punkt A.3.2.2. aus. Darauf notieren wir, dass Sie ein auf Ihren Namen lautendes Ticket nicht vorzeigen konnten. Wenn Sie anschließend eine Kopie des vergessenen Tickets innerhalb von 13 Tagen an die Adresse auf dem Beleg senden, verringern wir die Fahrgeldnachforderung auf die Bearbeitungsgebühr nach E.1.5..
A.3.2.7.1.Wenn Sie Ihren Lichtbildausweis mit Altersnachweis zu Ihrer Rabattkarte vergessen haben oder aus anderen Gründen bei der Ticketkontrolle im Zug nicht vorzeigen können, haben Sie in Zügen die Möglichkeit, bei unseren Mitarbeitern ein Komfortticket ohne Rabatte nach Punkt A.3.1.2.1. zu kaufen. Dieses Ticket versehen unsere Mitarbeiter mit Ihrem Namen, Art und Nummer Ihres Lichtbildausweises mit Altersnachweis und Ihrem Geburtstag.
A.3.2.7.2.Wenn Sie kein Ticket im Zug nachkaufen, dann stellen wir Ihnen eine Fahrgeldnachforderung nach Punkt A.3.2.2. aus.
A.3.2.7.3.Da wir Ihre Identität zu keinem Zeitpunkt feststellen können, erfolgt keine Erstattung Ihrer unter den Punkten A.3.2.7.1. und A.3.2.7.2. geleisteten Zahlungen.
A.3.3.1.1.Kleinkinder fahren in unseren Zügen kostenlos und ohne Ticket.
A.3.3.1.2.In unseren Fernverkehrszügen reisen Kleinkinder nur in der Begleitung eines Erwachsenen.
A.3.3.1.3.In unseren Nachtreisezügen reisen Kleinkinder und Kinder nur in Begleitung eines Erwachsenen.
A.3.3.1.4.Kleinkinder können sich in Nachtreisezügen den Schlaf- und Liegeplatz mit Ihrer Begleitperson teilen. Eine Unterbringung in geschlechterspezifischen Abteilen ist für Kleinkinder möglich, unabhängig ob Junge oder Mädchen.
A.3.3.1.5.Kinder benötigen in Nachtreisezügen einen eigenen Schlaf- und Liegeplatz.
A.3.4.1.1.Auskunft über den Umfang der Assistenzmöglichkeiten erhalten Sie auf unserer Homepage www.oebb.at/barrierefrei und beim ÖBB Kundenservice +43 5 1717.
A.3.4.1.2.Im Fernverkehr sind viele Züge mit Rollstuhlstellplätzen und einer für Rollstuhlfahrer nutzbaren Toilette ausgestattet. Diese Ausstattungsdetails sehen Sie in unserem Online-Fahrplan unter oebb.at.
A.3.4.1.3.In Nachtreisezügen mit Multifunktionswagen ist auch für Personen im Rollstuhl bequemes Reisen in einem Liegewagenabteil möglich.
A.3.4.1.4.Folgende orthopädische Hilfsmittel nehmen Sie kostenlos in unseren Zügen mit:
A.3.4.1.5.Unsere Züge und Hebelifte befördern Hilfsmittel bis zu folgenden Maßen:
A.3.4.1.6.Wir bitten um Verständnis, dass wir handbetriebene Fahrradrollstühle, sogenannte „Handbikes“, aus Platzgründen nur dann mitnehmen können, wenn der Rollstuhl- vom Fahrradteil trennbar ist.
A.3.4.1.7.Begleitpersonen, die Sie als Assistenz begleiten, müssen Ihre persönlichen Bedürfnisse während der Reise erfüllen können. Als Begleitpersonen fungieren nur Erwachsene.
A.3.4.1.8.Assistenzhunde sind speziell für Menschen mit Behinderung ausgebildet. Sie sind Signalhunde, Servicehunde sowie Hunde in Ausbildung mit einer Begleitperson und einer Ausbildungsbestätigung. Assistenzhunde haben ein entsprechendes Brustgeschirr oder Dokument.
A.3.4.1.9.Assistenzhunde reisen kostenlos und brauchen keinen Maulkorb.
A.3.4.2.1.Für mobilitätseingeschränkte Reisende bieten wir Hilfe am Bahnhof und beim Ein- und Ausstieg aus unseren Zügen. Melden Sie dazu bitte bis 24 Stunden vor Reisebeginn Ihren Reisewunsch und Ihre Reservierung beim ÖBB Kundenservice +43 5 1717 oder über oebb.at/kontakt. Wenn Servicemitarbeiter von uns vor Ort sind, bemühen wir uns, Ihnen auch unangemeldet Hilfe zu leisten.
A.3.4.2.2.Falls wir Kundenwünsche nicht erfüllen können, suchen wir grundsätzlich nach anderen Lösungen. Wenn wir keine passende Beförderung finden, können Sie leider nicht mitfahren.
A.3.4.2.3.Wenn Sie keine Reservierung haben und alle Rollstuhlplätze im Zug besetzt sind, nutzen Sie bitte den nächsten Zug mit freien Rollstuhlplätzen.
A.3.5.1.1.Wir wollen allen unseren Reisenden eine angenehme und entspannte Fahrt ermöglichen. Dafür ist es wichtig, dass Sie als unsere Reisenden aufeinander Rücksicht nehmen.
A.3.5.1.2.Bitte stören Sie andere Reisende daher möglichst nicht durch laute Gespräche, Filme, Musik oder andere Aktivitäten. Kommen Sie der Bitte unserer Mitarbeiter, Rücksicht auf andere Reisende zu nehmen, nicht nach, können wir von Ihnen eine Strafzahlung verlangen, nach E.1.8..
A.3.5.1.3.Alle Bereiche unserer Züge sind rauchfrei. Auch für E-Zigaretten gilt Rauchverbot. Wer raucht, zahlt eine Strafe nach E.1.8..
A.3.5.1.4.Bitte helfen Sie mit, unsere Züge sauber und schadenfrei zu halten. Wer unsere Züge beschädigt oder verschmutzt, zahlt eine Gebühr für Reparatur und Reinigung nach E.1.7.. Wenn die tatsächlichen Reinigungs- und Reparaturkosten höher ausfallen, verlangen wir auch die entsprechenden Mehrkosten.
A.3.5.1.5.In unseren Fernverkehrszügen befinden sich besondere Ruhezonen beziehungsweise Ruheabteile mit eigener Kennzeichnung. Dort können Sie ungestört reisen. Bitte nehmen Sie hier besonders auf Ihre Mitreisenden Rücksicht und verhalten Sie sich ruhig. Bitte folgen Sie den Aufforderungen unserer Mitarbeitern, ruhig zu sein und Rücksicht auf Ihre Mitreisenden zu nehmen. Anderenfalls kann dies zu einer Strafzahlung führen, nach E.1.8..
A.3.5.1.6.Außerdem haben wir in einigen Zügen besondere Abteile für Damen, Kleinkinder und zum Stillen. Sollten diese Abteile benötigt werden, bitten unsere Mitarbeiter Sie, die Abteile für diese besonderen Kunden freizumachen. Kommen Sie dieser Aufforderung nicht nach, kann dies zu einer Strafzahlung führen, nach E.1.8..
A.3.5.1.7.Bezahlen Sie die Gebühren zu einem späteren Zeitpunkt, erhöht sich diese um die Bearbeitungsgebühr nach E.1.3.. Weisen Sie in diesem Fall unseren Mitarbeiter Ihren Lichtbildausweis mit Altersnachweis vor. Dieser nimmt Ihre Daten und Anschrift auf.
A.3.5.1.8.Darüber hinaus sind wir in diesen Fällen berechtigt, Sie des Zuges zu verweisen.
A.3.5.1.9.Angriffe auf unsere Mitarbeiter werden gemäß geltendem Strafrecht zur Anzeige gebracht.
A.3.5.1.10.In unseren Zügen dürfen Sie keine Waren anbieten oder verkaufen. Wenn Sie Waren anbieten oder verkaufen, können wir von Ihnen eine Strafzahlung verlangen, nach E.1.8..
A.3.5.2.1.Bitte schalten Sie während der Nachtruhe in den Schlaf- und Liegewagen die Hauptbeleuchtung aus.
A.3.5.2.2.Unsere Mitarbeiter richten Bett- und Liegeplätze nach Möglichkeit entsprechend der Tageszeit zum Schlafen oder Sitzen her, auch auf Ihren Wunsch hin. Bitte beachten Sie, dass unsere Mitarbeiter Kundenwünsche je nach Eingang chronologisch bearbeiten.
A.3.5.2.3.Bett- und Liegeplätze werden abends grundsätzlich ab 22.00 Uhr unaufgefordert hergerichtet. Sofern ein Benutzer eines Abteils bereits ab 21.00 Uhr zu Bett gehen möchte, werden alle Bett- oder Liegeplätze des Abteils entsprechend früher hergerichtet. Morgens wird das Abteil spätestens um 08.00 Uhr hergerichtet, sofern ein Mitbenutzer dies wünscht.
A.3.5.2.4.Einige Züge haben davon abweichende festgelegte Zeiten, darüber informieren Sie unsere Mitarbeiter.
A.3.5.2.5.Wir bieten in allen Nachtreisezügen im Liegewagen spezielle Damenabteile an. Die Buchung ist bis 4 Tage vor der Abfahrt möglich. Gekennzeichnete Damenabteile dürfen nur von weiblichen Reisenden benützt werden. Kinder unter 6 Jahren können unabhängig von ihrem Geschlecht im Damenabteil mitgenommen werden. Ab 6 Jahren dürfen nur Mädchen im Damenabteil mitgenommen werden. Die Nutzung von Damenabteilen durch männliche Reisende ist auch mit Zustimmung der darin befindlichen weiblichen Reisenden nicht gestattet.
A.3.5.3.1.Wir befördern Sie gerne in unseren Zügen, wenn:
A.3.5.3.2.Sollten Sie sich schon vor oder bei Zustieg in unsere Züge unzumutbar verhalten, dürfen unsere Mitarbeiter Ihnen den Zustieg zu unseren Zügen verwehren.
A.3.5.3.3.Wir können Sie befristet oder dauerhaft von der Fahrt in unseren Zügen ausschließen, wenn:
A.3.5.3.4.Wir können Sie ebenfalls befristet oder dauerhaft von der Fahrt in unseren Zügen ausschließen, wenn gegen Sie ein Straferkenntnis vorliegt wegen schwerwiegender bzw. wiederholter Verstöße gegen:
A.3.5.3.5.Wenn Sie aufgrund von Krankheit das Wohl und die Gesundheit der anderen Reisenden oder unserer Mitarbeiter gefährden, dürfen unsere Mitarbeiter Ihnen den Zustieg zu unseren Zügen verwehren.
A.3.5.4.1.Zur Sicherheit aller Reisenden sind unsere Züge mit Notfalleinrichtungen ausgestattet, wie Notbremse, Türnottaste, Feuerlöscher, Rauchmelder und Nothämmer. Bitte benützen Sie diese Notfalleinrichtungen nur bei Gefahr für sich und Ihre Mitreisenden. Bei Missbrauch zahlen Sie eine Strafgebühr nach E.1.9..
A.3.5.4.2.Bezahlen Sie die Strafgebühr zu einem späteren Zeitpunkt, erhöht sich diese um die Bearbeitungsgebühr nach E.1.3. Weisen Sie in diesem Fall unseren Mitarbeitern Ihren Lichtbildausweis mit Altersnachweis vor. Dieser nimmt Ihre Daten und Anschrift auf.
A.3.5.4.3.Wer Sicherheits- und Notfalleinrichtungen missbraucht, wird überdies ausnahmslos angezeigt.
A.4.1.1.1.In unseren Zügen können Sie Gepäckstücke kostenlos mitnehmen, sofern diese in den Gepäckablagen über bzw. unter Ihrem Platz oder in den zur Mitnahme von Handgepäck vorgesehenen Bereichen verstaut werden. Die Gepäckstücke dürfen eine maximale Abmessung 90 cm x 60 cm x 40 cm nicht überschreiten.
A.4.1.1.2.Folgende Gepäckstücke nehmen Sie auch bei Überschreitung der in Punkt A.4.1.1.1. genannten Abmessungen kostenfrei mit:
A.4.1.1.3.Für die Beförderung von zusammengelegten Falträdern und Scootern, beachten Sie bitte folgende Bestimmungen:
A.4.1.1.4.Für Falträder und Scooter mit Akkus gelten die Bestimmungen gemäß A.4.2.1.2..
A.4.1.1.5.Die Sicherheit unserer Reisenden ist uns wichtig. Sie dürfen nur mitnehmen, was nach italienischem Recht in Eisenbahnen erlaubt ist und keine Gefahr für Sie, andere Reisende oder unsere Züge darstellt. Ausgeschlossen sind insbesondere geladene Schusswaffen und gefährliche, explosive, entzündbare, entzündend wirkende, giftige, radioaktive, verbotene, ätzende und ansteckungsgefährliche Stoffe und Gegenstände, sowie sonstige gefährliche Güter nach dem Gefahrgutbeförderungsgesetz. Mopeds oder Mofas können Sie nur auf Autoreisezügen mitnehmen.
A.4.1.1.6.Bei begründetem Verdacht, dass Gegenstände nicht dem Punkt A.4.1.1.3. entsprechen, können unsere Mitarbeiter diese Gegenstände aus Sicherheitsgründen prüfen. Können wir den Eigentümer derartiger Gegenstände nicht finden, prüfen wir im Beisein von 2 Zeugen.
A.4.1.1.7.Wenn Ihr Gepäck und Ihre Gegenstände den Punkten A.4.1.1.3. nicht entsprechen, oder wenn Sie eine Überprüfung nach A.4.1.1.5. nicht zustimmen, sind unsere Mitarbeiter berechtigt, Ihnen die Fahrt in unseren Zügen zu verweigern.
A.4.1.2.1.Bitte legen Sie Ihre leicht verstaubaren Gepäckstücke in den Gepäckablagen über den Sitzen ab. Da hier der Platz in der Höhe begrenzt ist, verstauen Sie sperrige Gepäckstücke unter den Sitzen oder gegebenenfalls in den Gepäckregalen.
A.4.1.2.2.Die Sitzplätze in unseren Zügen sind nur für unsere Reisenden da. Deshalb bitte kein Gepäck oder andere Dinge, wie z.B. Jacken, darauf ablegen.
A.4.1.2.3.Für die Sicherheit der Reisenden: Halten Sie bitte unbedingt Gänge, Türen, Fluchtwege und Sicherheitseinrichtungen frei und folgen Sie stets den Anweisungen unserer Mitarbeiter.
A.4.1.2.4.Versperrt zu großes und zu zahlreiches Gepäck Gänge, Türen, Fluchtwege oder Sicherheitseinrichtungen und gefährdet damit die Sicherheit aller Reisenden, müssen wir es aus dem Zug entfernen lassen. Können wir den Eigentümer nicht finden, übergeben wir das Gepäck dem Bahnhofspersonal und es ist in den Fundbüros gemäß Punkt A.8. abzuholen.
A.4.1.3.1.Bitte beaufsichtigen Sie Ihr mitgenommenes Gepäck selbst oder sichern Sie ihr Gepäck entsprechend.
A.4.1.3.2.Für folgende Sachverhalte haften wir ausschließlich nach Maßgabe von Punkt A.7.1.1.1.:
A.4.2.1.1.Sie können pro Person ein Fahrrad mitnehmen. Ihr Fahrrad kann auch einen elektrischen Hilfsantrieb haben, wenn die Bauartgeschwindigkeit maximal 25 km/h beträgt. Ausschließlich elektrisch angetriebene Fahrzeuge nehmen wir nicht mit. Zusammengeklappte Roller gehören nicht zu den Fahrrädern, auch solche mit elektrischem Antrieb. Die Maße dieser Roller müssen dem Punkt A.4.1.1.1. entsprechen. In Zügen gemäß A.4.2.1.5. können Sie auch Fahrradanhänger mitnehmen. Bitte nehmen Sie ihr Gepäck vom Fahrrad ab. Eine Person kann zusätzlich zu ihrem Fahrrad auch einen Fahrradanhänger mitnehmen, für den Sie eine weitere Fahrkarte und Reservierung für Fahrräder kaufen.
A.4.2.1.2.Der Akku muss während der Mitnahme im Zug fest am Fahrrad montiert sein und darf weder geladen noch als Powerbank oder anderwertig genutzt werden. Für den Akku gelten die gleichen Bestimmungen wie für Fahrräder. Defekte Akkus sowie Fahrzeuge mit defekten Akkus dürfen Sie in unseren Zügen nicht mitnehmen. Bitte halten Sie unbedingt die Bestimmungen des Gefahrgutbeförderungsgesetzes ein.
A.4.2.1.3.Bitte reservieren Sie in Fernverkehrs- und Nachtreisezügen für Ihr Fahrrad. Ohne Reservierung können wir Ihr Fahrrad leider nicht mitnehmen. Bitte beachten Sie, dass pro Fahrradticket nur eine Fahrradreservierung möglich ist. Wir würden Sie bitten, Ihre Fahrradreservierung gut sichtbar auf Ihrem Fahrrad anzubringen, wenn es möglich ist diese auszudrucken. Damit unterstützen Sie unsere Mitarbeiter im Zug bei der Ticketkontrolle.
A.4.2.1.4.In allen unseren Zügen, bei denen die Mitnahme von Fahrrädern angeboten wird, können wir Fahrräder mit nachfolgenden maximalen Abmessungen sowie einem Maximalgewicht von 30 kg mitnehmen:
In allen unseren Zügen, bei denen die Mitnahme von Fahrradanhängern angeboten wird, können wir Fahrradanhänger mit nachfolgenden maximalen Abmessungen mitnehmen:
A.4.2.1.5.In unseren Zügen des Fernverkehrs, die Wagen mit besonderen Gepäckabteilen für Fahrräder mitführen, können wir auch größere Fahrräder sowie Fahrradanhänger mitnehmen. Welche Züge des Fernverkehrs diese besonderen Wagen mitführen, erfahren Sie am ÖBB Ticketschalter und beim Kundenservice +43 5 1717. Hier erhalten Sie auch die Reservierung für Fahrradstellplätze in diesen Wagen. In allen anderen Zügen können wir Fahrräder, die über die unter Punkt A.4.2.1.4. beschriebene Maße hinausgehen, aufgrund des begrenzten Platzes nicht mitnehmen.
A.4.2.1.6.Stellen Sie Ihr Fahrrad und Fahrradanhänger bitte nur im dafür vorgesehenen Bereich ab und beachten Sie dabei Punkt A.4.2.1.4.. Versperren zu große, zu zahlreiche oder nicht reservierte Fahrräder oder Fahrradanhänger Gänge, Türen, Fluchtwege oder Sicherheitseinrichtungen und gefährden damit die Sicherheit aller Reisenden, müssen wir sie aus dem Zug entfernen lassen. Können wir den Eigentümer nicht finden, übergeben wir die Fahrräder und Fahrradanhänger dem Bahnhofspersonal und es ist im Fundbüro in Österreich abzuholen. Folgen Sie stets den Anweisungen unserer Mitarbeiter.
A.4.2.1.7.Bitte verladen Sie Ihr Fahrrad immer selbst. In den Wagen mit besonderen Gepäckabteilen für Fahrräder werden Sie unsere Zugbegleiter gegebenfalls bei der Verladung unterstützen.
A.4.2.2.1.Fahrräder und Fahrradanhänger sind Handgepäck, wenn sie durch Reisende selbst beaufsichtigt werden können. Deshalb beaufsichtigen Sie bitte Ihr mitgenommenes Fahrrad selbst und sichern Sie Ihr Fahrrad entsprechend und sichern Sie es gegen Verrutschen und Umkippen während der Fahrt. Hierfür finden Sie an den vorgesehenen Fahrradplätzen Haken und Ösen, die Sie auch für die Sicherung mit einem Fahrradschloss nutzen können.
A.4.2.2.2.Für folgende Sachverhalte haften wir ausschließlich nach Maßgabe von Punkt A.7.1.1.1.:
A.4.2.2.3.Ist die Selbstbeaufsichtigung des Fahrrads und der Fahrradanhänger durch Reisende nicht möglich, etwa in besonderen Gepäckabteilen gemäß A.4.2.1.7. oder bei der Nutzung eines Schlaf- und Liegewagenabteils, richtet sich die Haftung nach den Bestimmungen für Reisegepäck nach dem Anhang I zur Verordnung EU Nr. 2021/782. Da das Fahrrad mit Ausnahme in Wagen mit besonderen Gepäckabteilen für Fahrräder von den Reisenden selbst verladen wird, stellen Sie Ihr Fahrrad in den dafür vorgesehenen Bereich entsprechend A.4.2.1.6. ab und sichern Sie es gegen Verrutschen und Umkippen während der Fahrt. Hierfür finden Sie an den vorgesehenen Fahrradplätzen Haken und Ösen, die Sie auch für die Sicherung mit einem Fahrradschloss nutzen können
A.4.3.1.1.Kleine und ungefährliche Tiere können Sie in geschlossenen und sicheren Behältnissen unentgeltlich mitnehmen, sofern die Behältnisse Punkt A.4.1. entsprechen.
A.4.3.1.2.Sie brauchen kein Behältnis für Ihren Hund, wenn er mit Maulkorb und Leine gesichert ist. In diesem Fall braucht Ihr Hund jedoch ein Ticket, nach Punkt B.1.1.. Ihr Hund darf nur vom Hundehalter beaufsichtigt auf dem Boden sitzen.
A.4.3.1.3.Sie dürfen Ihr Tier nach Punkt A.4.3.1.1. und A.4.3.1.2. mit in die Abteile von Schlaf- und Liegewagen nehmen, wenn Sie das ganze Abteil gebucht haben.
A.4.3.1.4.Wenn Ihr Tier aufgrund von Krankheit das Wohl und die Gesundheit der anderen Reisenden oder unserer Mitarbeiter gefährdet, dürfen unsere Mitarbeiter Ihnen und Ihrem Tier den Zustieg zu unseren Zügen verwehren.
A.4.3.2.1.Für die Beaufsichtigung und Haftung mitgenommener Tiere gilt Punkt A.4.1.3.1. sinngemäß.
A.5.1.1.1.Bei einer Verspätung ab 60 bis 119 Minuten erhalten Sie 25 % des Preises des Tickets zurück. Ab einer Verspätung von 120 Minuten erhalten Sie 50 % zurück.
A.5.1.1.2.Maßgebend für die Berechnung von Entschädigungen ist der auf dem Beförderungsausweis angegebene Preis oder die kumulierten Beträge auf den Beförderungsausweisen, die einen einzigen Beförderungsvertrag bilden.
A.5.1.2.1.Sie haben keinen Anspruch auf Verspätungsentschädigung, wenn:
A.5.1.3.1.Sie erhalten eine Verspätungsbestätigung:
A.5.2.1.1.Wenn wir 60 Minuten oder mehr verspätet sind, werden wir alle zumutbaren und verhältnismäßigen Maßnahmen, sofern verfügbar oder vernünftigerweise lieferbar, zur Erleichterung Ihrer Lage ergreifen. Wenden Sie sich bitte schriftlich an das ÖBB-Kundenservice.
A.5.2.1.2.Wenn der Zug, mit dem Sie reisen, 60 Minuten oder mehr auf einer Strecke steht, tun wir alles, Sie möglichst rasch zu einem nahegelegenen Bahnhof oder zu Ihrem Zielbahnhof zu bringen.
A.5.2.1.3.Wenn Sie Ihre Reise nicht mehr am selben Tag oder bis 3 Uhr des Folgetages fortsetzen können – wegen Zugausfalls, Verspätung von 60 Minuten oder mehr oder weil Sie den letzten Anschluss wegen unserer Verspätung versäumt haben – haben Sie folgende Möglichkeit:
A.5.3.1.1.Ist vernünftigerweise davon auszugehen, dass Sie den Zielbahnhof Ihrer Reise mit 60 Minuten oder mehr Verspätung oder gar nicht erreichen werden, können Sie wählen:
A.5.3.1.2.Sie wählen:
A.5.3.1.3.Sie können insbesondere dann vernünftigerweise mit einer Verspätung oder einem Zugausfall nach Punkt A.5.3.1.1. rechnen, wenn wir Sie darüber über einen der folgenden Informationskanäle informieren:
A.5.3.1.4.Wenn Sie die Fahrt mit einem unserer Züge bei nächster Gelegenheit oder zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen oder zum ersten Ausgangspunkt zurückfahren, schreiben wir das Ticket bei Bedarf um: für eine andere Komfortkategorie, einen anderen Zug der ÖBB oder eine längere Gültigkeitsdauer.
A.5.3.1.5.Wir bescheinigen Ihnen auf Wunsch den versäumten Anschluss, die Verspätung oder den Ausfall des Zuges.
A.5.4.1.1.Wenn Ihnen eine Entschädigung oder Erstattung nach Punkt A.5. zusteht, schicken Sie bitte den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Entschädigung oder Refundierung an die Adresse auf dem Formular oder geben Sie ihn an einem ÖBB Ticketschalter ab. Sie können Ihren Antrag bis ein Jahr nach Ende der Gültigkeitszeit Ihres Tickets einreichen.
A.5.4.1.2.Mit diesem Antrag können Sie auch Entschädigungsansprüche nach Punkt A.5.2.1.3. geltend machen.
A.5.4.1.3.Bitte legen Sie dem Antrag Folgendes bei: die Tickets, Belege über entstandene und ersatzfähige Kosten nach Punkt A.5.3. sowie allenfalls vorhandene Verspätungsbestätigungen jeweils als digitale oder analoge Kopie. Alternativ und bei Mobile Tickets legen Sie bitte den Buchungscode bei. Haben Sie Ihr Ticket daheim selbst ausgedruckt, legen Sie bitte dieses Ticket oder zumindest den Buchungscode bei. Wenn Sie Ihrem Antrag Kopien beilegen, prüfen wir an den ÖBB Ticketschaltern, ob sie mit den Originaldokumenten übereinstimmen.
A.5.4.1.4.Bitte beachten Sie dabei unbedingt alle steuerrechtlichen Vorschriften. Bei Tickets mit dem Vermerk „berechtigt nicht zum Vorsteuerabzug“ brauchen wir zur Erstattung auch die Original-Rechnung oder -Bescheinigung für den Vorsteuerabzug.
A.5.4.1.5.Unser ÖBB Servicecenter Fahrgastrechte prüft Ihren Antrag und die Tickets und stellt fest, ob Ihr Entschädigungsanspruch rechtmäßig ist. Sie haben die Wahl zwischen einem Gutschein oder einem Geldbetrag. Den Geldbetrag überweisen wir Ihnen abzugsfrei auf das von Ihnen genannte Konto. Beides geschieht innerhalb eines Monats. Den Gutschein senden wir Ihnen zu. Der Gutschein hat eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren ab Ausstellung und kann nur bei den ÖBB eingelöst werden.
A.5.4.1.6.Für Tickets, die Sie mit einer Kreditkarte gezahlt haben, buchen wir den Betrag auf die Kreditkarte zurück.
A.5.4.1.7.Wenn Sie Originaldokumente zum Entschädigungsantrag beilegen, schicken wir sie Ihnen auf Wunsch nach dem Bearbeiten kostenfrei zurück.
A.5.4.1.8.Wir entschädigen nur Tickets, die von uns oder unseren Vertriebspartnern ausgestellt sind. Wenn Sie die Tickets bei einem anderen Eisenbahnunternehmen gekauft haben, leiten wir die Unterlagen an dieses Unternehmen weiter und informieren Sie darüber.
A.5.4.1.9.Wir runden auf volle 10-Cent-Beträge auf. Bei Entschädigungen gemäß Punkt A.5.1. und A.5.2. zahlen wir Entschädigungsbeträge ab 4,- Euro aus, in Geld- oder Gutscheinform.
A.6.1.1.1.In folgenden Fällen erhalten Sie das Ticket oder Reservierung ganz erstattet:
A.6.1.1.2.In folgenden Fällen erhalten Sie das Ticket teilweise erstattet:
A.6.1.1.3.Trifft einer der oben genannten Punkte zu, wenden Sie sich bitte an unsere Zugbegleiter. Diese stellen Ihnen gerne eine Nichtbenützungsbescheinigung für die Erstattung Ihres Tickets oder Reservierung aus.
A.6.1.1.4.Wir erstatten Ihnen den Differenzbetrag zum korrekten Fahrpreis, wenn unsere Mitarbeiter oder von uns beauftragte Dritte beim Ticketverkauf die Beförderungsbedingungen im Punkt A. oder Nutzungsbestimmungen im Punkt B. falsch anwenden.
A.6.2.1.1.Wenn Sie Ihre Reise nicht antreten oder nur einen Teil der Gültigkeitsstrecke fahren wollen, finden Sie die Bedingungen, zu denen wir Fahrpreise erstatten, in Abschnitt B. dieses Handbuches.
A.6.3.1.1.Den Antrag Fahrpreiserstattung stellen Sie direkt bei einem unseren Ticketschalter. Dem Antrag legen Sie bitte Folgendes im Original vor:
A.6.3.1.2.Ohne die Originale sind wir nicht in der Lage, Ihren Antrag zu bearbeiten und müssen Ihre geltend gemachten Ansprüche leider ablehnen.
A.6.3.1.3.Den Antrag stellen Sie bitte bis 6 Monate nach Ende des Gültigkeitszeitraumes Ihres Tickets. Die Auszahlung geschieht innerhalb von 2 Monaten.
A.6.3.1.4.Bitte beachten Sie dabei unbedingt alle steuerrechtlichen Vorschriften. Bei Tickets mit dem Vermerk „berechtigt nicht zum Vorsteuerabzug“ brauchen wir zur Erstattung auch die Original-Rechnung oder -Bescheinigung für den Vorsteuerabzug.
A.6.3.1.5.Wir erstatten keine Gebühren nach E., ausgenommen E.1.2. bei weggefallenem Grund der Fahrgeldnachforderung.
A.6.3.1.6.Für Tickets, die Sie mit einer Kreditkarte gezahlt haben, buchen wir den Betrag auf die Kreditkarte zurück.
A.6.3.1.7.Wir erstatten nur Tickets, die von uns oder unseren Vertriebspartnern ausgestellt sind. Wenn Sie die Tickets bei einem anderen Eisenbahnunternehmen gekauft haben, leiten wir die Unterlagen an dieses Unternehmen weiter und informieren Sie darüber.
A.7.1.1.1.Wir haften gegenüber unseren Reisenden grundsätzlich nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei Tötung und Körperverletzung haften wir auch bei leichter Fahrlässigkeit. Die Haftung für die Mitnahme von Gepäckstücken, Gegenständen, Fahrrädern und Tiere richtet sich nach den Punkten A.4.1.3., A.4.2.2. und A.4.3.2.. Die Bestimmungen des italienischen Rechts sowie der Verordnung (EU) Nr. 2021/782 einschließlich ihres Anhangs I, CIV, bleiben unberührt und regeln die Haftung von Eisenbahnunternehmen in Bezug auf Fahrgäste und deren Gepäck, Tiere und Fahrzeuge.
A.7.1.1.2.Wir haften gegenüber unseren Reisenden mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität ohne Haftungsobergrenze grundsätzlich nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für den vollständigen oder teilweisen Verlust oder die Beschädigung von:
A.7.1.1.3.Haben Sie Ihr Ticket fahrplanbasiert gekauft und ändern sich die Abfahrts- und Ankunftszeiten Ihres gewählten Zuges, so informieren wir Sie über alle uns zur Verfügung stehenden Informationskanäle über die Änderungen.
A.7.1.1.4.Wir haften dem Reisenden für den Schaden, der dadurch entsteht, dass die Reise wegen Ausfall, Verspätung oder Versäumnis des Anschlusses nicht am selben Tag fortgesetzt werden kann oder dass unter den gegebenen Umständen eine Fortsetzung am selben Tag nicht zumutbar ist. Der Schadensersatz umfasst die dem Reisenden im Zusammenhang mit der Übernachtung und mit der Benachrichtigung der ihn erwartenden Personen entstandenen angemessenen Kosten.
Wir sind von dieser Haftung befreit, wenn der Ausfall, die Verspätung oder das Anschlussversäumnis auf eine der folgenden Ursachen zurückzuführen ist:
Ob und inwieweit wir für andere als die in Absatz 1 vorgesehenen Schäden Ersatz zu leisten haben, richtet sich nach Landesrecht.
A.7.2.1.1.Wir haften für unsere Mitarbeiter im Zusammenhang mit Buchungen und Reservierungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Wir haften für unsere Mitarbeiter und für andere Personen, deren wir uns bei der Durchführung der Beförderung bedienen, soweit diese Mitarbeiter und anderen Personen in Ausübung ihrer Verrichtungen handeln. Die Betreiber der Eisenbahninfrastruktur, auf der die Beförderung erfolgt, gelten als Personen, deren sich die ÖBB-Personenverkehr AG als Beförderer bei der Durchführung der Beförderung bedient.
A.7.3.1.1.Sie haften für Schäden, die uns oder Dritten entstehen, wenn Sie gesetzliche und verwaltungsbehördliche Vorschriften und die Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID) nicht beachten, oder gegen diese Beförderungsbedingungen verstoßen nach den allgemeinen schadenersatzrechtlichen Bestimmungen.
A.8.1.1.1.Wenn Sie in folgenden Zügen etwas verloren oder vergessen haben, wenden Sie sich an eine der folgenden Serviceeinrichtungen:
A.9.1.1.1.Für unsere Beförderungsverträge gilt italienisches Recht, unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Mailand, sofern nicht ein Verbrauchergeschäft gemäß dem italienischen Gesetzesdekret Nr. 206/2005 („Verbrauchergesetzbuch“) vorliegt.
B.1.1.1.1.Dieses Ticketangebot gibt es bis auf Widerruf.
B.1.1.2.1.Dieses Angebot erhalten Sie bis zu 180 Tage im Voraus. Solange der Fahrplan für das neue Fahrplanjahr noch nicht veröffentlicht ist, kaufen Sie Ihr Ticket maximal bis zum Ende des bestehenden Fahrplans.
B.1.1.3.1.Das Einzelticket gilt 2 Tage. Der Gültigkeitszeitraum steht auf dem Ticket. Hin- und Rückfahrtickets werden als zwei Einzeltickets behandelt. Sie können Ihre Fahrt zwischendurch unterbrechen.
B.1.1.4.1.Dieses Ticket gibt es für alle Strecken innerhalb Italiens, auf denen ÖBB-Züge fahren.
B.1.1.5.1.Das Ticket gilt nur für die einfache Fahrt entlang der Fahrtstrecke Ihrer gebuchten Züge und Verbindungen.
B.1.1.5.2.Die Fahrtstrecke steht auf dem Ticket.
B.1.1.5.3.Sie können keine andere Fahrtstrecke nützen.
B.1.1.6.1.Dieses Ticket gilt in ÖBB-Zügen gemäß E.2..
B.1.1.7.1.Dieses Ticket können Sie für die 1. und 2. Klasse kaufen.
B.1.1.7.2.Wenn Sie sich für einen Klassenwechsel von der 2. in die 1. Klasse entscheiden, zahlen Sie die Differenz zwischen den beiden Klassen für die von Ihnen gewünschte Strecke.
B.1.1.7.3.Wenn Sie sich im Zug für einen Klassenwechsel von der 1. Klasse in die Business Class entscheiden, gelten die Bestimmungen des Punktes B.1.7..
B.1.1.8.1.Mit dem Einzelticket können bis zu 99 Reisende zusammen fahren.
B.1.1.9.1.Das Einzelticket können Sie vor dem ersten Gültigkeitstag erstatten lassen, ohne Gebühren.
B.1.1.9.2.Das Einzelticket können Sie ab dem ersten Gültigkeitstag nicht erstatten lassen. Hin- und Rückfahrttickets werden als zwei Einzeltickets behandelt.
B.1.1.10.1.Dieses Ticket erhalten Sie bei folgenden Verkaufsstellen:
B.1.1.11.1.Dieses Ticket gibt es für die Kundengruppen Kinder, Erwachsene, Gruppen, Reisende mit Behinderungen mit Begleitern, Reisenden mit Behinderungen mit Rollstuhl, Hund und Fahrrad.
B.1.2.1.1.Dieses Ticketangebot gibt es bis auf Widerruf.
B.1.2.2.1.Dieses Angebot erhalten Sie bis zu 180 Tage im Voraus. Solange der Fahrplan für das neue Fahrplanjahr noch nicht veröffentlicht ist, kaufen Sie Ihr Ticket maximal bis zum Ende des bestehenden Fahrplans.
B.1.2.2.2.Dieses Ticket können Sie kaufen bis das begrenzte Kontingent für die jeweilige Zugfahrt ausverkauft ist, längstens jedoch bis 1 Minute vor Abfahrt des Zuges.
B.1.2.3.1.Dieses Ticket gilt nur am Gültigkeitstag, in den gebuchten Zügen und für die gebuchten Plätze. Beides steht auf dem Ticket. Die Sitzplatzreservierung ist bei der Fahrkarte inklusive, wenn sie zum Buchungszeitpunkt technisch verfügbar ist.
B.1.2.3.2.In allen anderen Zügen ist dieses Ticket ungültig.
B.1.2.3.3.Sie können Ihre Fahrt zwischendurch nicht unterbrechen.
B.1.2.3.4.Sparschiene Komforttickets sind persönliche Tickets, unabhängig von der Art und Weise wie Sie diese Tickets erhalten. Sie lauten auf den oder die Namen der Reisenden, die Sie beim Buchungsvorgang angeben. Bei der Ticketkontrolle weisen die auf dem Ticket angeführten Reisenden einen Lichtbildausweis mit Altersnachweis vor.
B.1.2.3.5.Können Sie sich nicht ausweisen oder stimmen die Namen der Reisenden nicht mit den Namen auf dem Ticket überein, kommen die Regelungen des Punktes A.3.2. für Reisende ohne gültigem Ticket zur Anwendung.
B.1.2.4.1.Dieses Ticket gibt es für alle Strecken innerhalb Italiens, auf denen ÖBB-Züge fahren.
B.1.2.5.1.Das Ticket gilt nur für die einfache Fahrt entlang der Fahrtstrecke Ihrer gebuchten Züge und Verbindungen.
B.1.2.5.2.Die Fahrtstrecke steht auf dem Ticket.
B.1.2.5.3.Sie können keine andere Fahrtstrecke nützen.
B.1.2.6.1.Dieses Ticket gilt in ÖBB-Zügen.
B.1.2.7.1.Dieses Ticket können Sie für die 1. und 2. Klasse im Fernverkehr kaufen.
B.1.2.7.2.Wenn Sie sich im Zug für einen Klassenwechsel von der 1. Klasse in die Business Class entscheiden, gelten die Bestimmungen des Punktes B.1.7..
B.1.2.8.1.Dieses Ticketangebot gibt es für eine Person.
B.1.2.8.2.Für bis zu 6 Reisende kann ein gemeinsames Ticket ausgegeben werden.
B.1.2.9.1.Sie können dieses Ticket bis 15 Tag vor dem ersten Gültigkeitstag erstatten lassen, ohne Gebühren.
B.1.2.9.2.Sie können dieses Ticket bis 1 Tag vor dem ersten Gültigkeitstag erstatten lassen, für eine Gebühr von 50 % des Fahrpreises, aber mindestens 15,- Euro je Reisenden.
B.1.2.9.3.Sie können dieses Ticket ab dem ersten Gültigkeitstag nicht erstatten lassen.
B.1.2.10.1.Dieses Ticket erhalten Sie bei folgenden Verkaufsstellen:
B.1.2.11.1.Dieses Ticket gibt es für die Kundengruppen Erwachsene und Kinder. 4 Kinder je Erwachsenen zahlen lediglich die Reservierungsgebühren. Kleinkinder reisen zum Kindertarif, wenn sie einen Platz benötigen.
B.1.3.1.1.Dieses Ticketangebot gibt es bis auf Widerruf.
B.1.3.2.1.Dieses Angebot erhalten Sie bis zu 180 Tage im Voraus. Solange der Fahrplan für das neue Fahrplanjahr noch nicht veröffentlicht ist, kaufen Sie Ihr Ticket maximal bis zum Ende des bestehenden Fahrplans.
B.1.3.2.2.Dieses Ticket können Sie kaufen bis das begrenzte Kontingent für die jeweilige Zugfahrt ausverkauft ist, längstens jedoch bis 1 Minute vor Abfahrt des Zuges.
B.1.3.3.1.Dieses Ticket ist zuggebunden gemäß Punkt A.3.1.3.. Es gilt nur am Gültigkeitstag für die gebuchten Züge und Plätze. Die jeweiligen Informationen finden Sie auf Ihrem Ticket.
B.1.3.3.2.In allen anderen Zügen ist dieses Ticket ungültig.
B.1.3.3.3.Sie können Ihre Fahrt zwischendurch nicht unterbrechen.
B.1.3.3.4.Sparschienetickets sind persönliche Tickets, unabhängig von der Art und Weise wie Sie diese Tickets erhalten. Sie lauten auf den oder die Namen der Reisenden, die Sie beim Buchungsvorgang angeben. Bei der Ticketkontrolle weisen die auf dem Ticket angeführten Reisenden einen Lichtbildausweis mit Altersnachweis vor.
B.1.3.3.5.Können Sie sich nicht ausweisen oder stimmen die Namen der Reisenden nicht mit den Namen auf dem Ticket überein, kommen die Regelungen des Punktes A.3.2. für Reisende ohne gültiges Ticket zur Anwendung.
B.1.3.4.1.Dieses Ticket gibt es für alle Strecken innerhalb Italiens, auf denen ÖBB-Züge fahren.
B.1.3.5.1.Das Ticket gilt nur für die einfache Fahrt entlang der Fahrtstrecke Ihrer gebuchten Züge und Verbindungen.
B.1.3.5.2.Die Fahrtstrecke steht auf dem Ticket.
B.1.3.5.3.Sie können keine andere Fahrtstrecke nützen.
B.1.3.6.1.Dieses Ticket gilt in ÖBB-Zügen, gemäß E.2..
B.1.3.7.1.Dieses Ticket können Sie für die 1. und 2. Klasse im Fernverkehr kaufen.
B.1.3.7.2.Wenn Sie sich im Zug für einen Klassenwechsel von der 1. Klasse in die Business Class entscheiden, gelten die Bestimmungen des Punktes B.1.7..
B.1.3.8.1.Dieses Ticketangebot gibt es für eine Person.
B.1.3.8.2.Für bis zu 6 Reisende kann ein gemeinsames Ticket ausgegeben werden.
B.1.3.9.1.Sie können dieses Ticket vor dem ersten Gültigkeitstag nicht erstatten.
B.1.3.9.2.Sie können dieses Ticket ab dem ersten Gültigkeitstag nicht erstatten.
B.1.3.10.1.Dieses Ticket erhalten Sie bei folgenden Verkaufsstellen:
B.1.3.11.1.Dieses Ticket gibt es für die Kundengruppen Erwachsene und Kinder. 4 Kinder je Erwachsenen zahlen lediglich die Reservierungsgebühren in Zügen. Kleinkinder reisen zum Kindertarif, wenn sie einen Platz benötigen.
B.1.4.1.1.Dieses Ticketangebot gibt es bis auf Widerruf.
B.1.4.2.1.Dieses Angebot erhalten Sie bis zu 180 Tage im Voraus. Solange der Fahrplan für das neue Fahrplanjahr noch nicht veröffentlicht ist, kaufen Sie Ihr Ticket maximal bis zum Ende des bestehenden Fahrplans.
B.1.4.3.1.Dieses Ticket ist zuggebunden. Es gilt nur am Gültigkeitstag für die gebuchten Züge und Plätze. Die jeweiligen Informationen finden Sie auf Ihrem Ticket.
B.1.4.3.2.In allen anderen Zügen ist dieses Ticket ungültig.
B.1.4.3.3.Sie können Ihre Fahrt zwischendurch nicht unterbrechen.
B.1.4.4.1.Dieses Ticket gibt es für alle Strecken auf denen ÖBB-Nachtreisezüge gemäß E.2. fahren.
B.1.4.5.1.Das Ticket gilt nur für die einfache Fahrt entlang der Fahrtstrecke Ihrer gebuchten Züge und Verbindungen.
B.1.4.5.2.Die Fahrtstrecke steht auf dem Ticket.
B.1.4.5.3.Sie können keine andere Fahrtstrecke nützen.
B.1.4.6.1.Dieses Ticket gibt es für alle Strecken, auf denen ÖBB-Nachtreisezüge gemäß E.2. fahren.
B.1.4.7.1.Dieses Ticket kaufen Sie für folgende Komfortkategorien, je nach Verfügbarkeit:
B.1.4.7.2.Die Platzreservierungen sind bereits inkludiert.
B.1.4.7.3.Im Schlafwagen unterscheiden wir bei Einzelbuchungen nach Damen- und Herrenabteilen, sofern nicht alle Betten des Abteils von Angehörigen derselben Familie oder Gruppe belegt werden.
B.1.4.7.4.Wir bieten in allen Nachtreisezügen im Liegewagen spezielle Damenabteile an. Die Buchung ist bis 4 Tage vor der Abfahrt möglich.
B.1.4.7.5.Ein Wechsel der Komfortkategorie (Sitz-, Liege- oder Bettplatz) ist bei freien Plätzen möglich. Sie erhalten entsprechende Informationen bei unseren Mitarbeitern im Zug. Der Differenzbetrag zwischen den Reisekategorien ist direkt bei unseren Mitarbeitern zu bezahlen.
B.1.4.8.1.Mit diesem Ticketangebot können so viele Reisende zusammen fahren, wie Plätze verfügbar sind.
B.1.4.9.1.Sie können dieses Ticket bis 1 Tag vor dem ersten Gültigkeitstag erstatten, ohne Gebühren.
B.1.4.9.2.Sie können dieses Ticket ab dem ersten Gültigkeitstag nicht mehr erstatten.
B.1.4.10.1.Dieses Ticket erhalten Sie bei folgenden Verkaufsstellen:
B.1.4.11.1.Dieses Ticket gibt es für die Kundengruppen Kinder, Erwachsene, Vorteilscard, Familien, Begleiter von Reisenden mit Behinderungen, Reisende mit Behinderungen mit Rollstuhl, ÖBB Businesskonto, Hunde, Fahrrad, Gruppen, Schulgruppen, Bahncard, Fahrzeuge, ÖAMTC, ARBÖ, ADAC und Kreuzfahrt-Transfer.
B.1.5.1.1.Dieses Ticketangebot gibt es bis auf Widerruf.
B.1.5.2.1.Dieses Angebot erhalten Sie bis zu 180 Tage im Voraus. Solange der Fahrplan für das neue Fahrplanjahr noch nicht veröffentlicht ist, kaufen Sie Ihr Ticket maximal bis zum Ende des bestehenden Fahrplans.
B.1.5.3.1.Dieses Ticket ist zuggebunden. Es gilt nur am Gültigkeitstag für die gebuchten Züge und Plätze. Die jeweiligen Informationen finden Sie auf Ihrem Ticket.
B.1.5.3.2.In allen anderen Zügen ist dieses Ticket ungültig.
B.1.5.3.3.Sie können Ihre Fahrt zwischendurch nicht unterbrechen.
B.1.5.4.1.Dieses Ticket gibt es für alle Strecken auf denen ÖBB-Nachtreisezüge gemäß E.2. fahren.
B.1.5.5.1.Das Ticket gilt nur für die einfache Fahrt entlang der Fahrtstrecke Ihrer gebuchten Züge und Verbindungen.
B.1.5.5.2.Die Fahrtstrecke steht auf dem Ticket.
B.1.5.5.3.Sie können keine andere Fahrtstrecke nützen.
B.1.5.6.1.Dieses Ticket gibt es für alle Strecken, auf denen ÖBB-Nachtreisezüge gemäß E.2. fahren.
B.1.5.7.1.Dieses Ticket kaufen Sie für folgende Komfortkategorien, je nach Verfügbarkeit:
B.1.5.7.2.Die Platzreservierungen sind bereits inkludiert.
B.1.5.7.3.Im Schlafwagen unterscheiden wir bei Einzelbuchungen nach Damen- und Herrenabteilen, sofern nicht alle Betten des Abteils von Angehörigen derselben Familie oder Gruppe belegt werden.
B.1.5.7.4.Wir bieten in allen Nachtreisezügen im Liegewagen spezielle Damenabteile an. Die Buchung ist bis 4 Tage vor der Abfahrt möglich.
B.1.5.7.5.Ein Wechsel der Komfortkategorie (Sitz-, Liege- oder Bettplatz) ist bei freien Plätzen möglich. Sie erhalten entsprechende Informationen bei unseren Mitarbeitern im Zug. Der Differenzbetrag zwischen den Reisekategorien ist direkt bei unseren Mitarbeitern zu bezahlen.
B.1.5.8.1.Mit diesem Ticketangebot können so viele Reisende zusammen fahren, wie Plätze verfügbar sind.
B.1.5.9.1.Sie können dieses Ticket bis 15 Tage vor dem ersten Gültigkeitstag erstatten lassen, ohne Gebühren.
B.1.5.9.2.Sie können dieses Ticket bis 1 Tag vor dem ersten Gültigkeitstag erstatten lassen, unter Abzug einer Gebühr in Höhe von 50 % des Fahrpreises, aber mindestens 15 Euro je Reisenden.
B.1.5.9.3.Sie können dieses Ticket ab dem ersten Gültigkeitstag nicht mehr erstatten.
B.1.5.10.1.Dieses Ticket erhalten Sie bei folgenden Verkaufsstellen:
B.1.5.11.1.Dieses Ticket gibt es für die Kundengruppen Kinder, Erwachsene, Vorteilscard, Familien, Begleiter von Reisenden mit Behinderungen, Reisende mit Behinderungen mit Rollstuhl, ÖBB Businesskonto, Hunde, Fahrrad, Gruppen, Schulgruppen, Bahn-card, Fahrzeuge, ÖAMTC, ARBÖ, ADAC und Kreuzfahrt-Transfer.
B.1.6.1.1.Dieses Ticketangebot gibt es bis auf Widerruf.
B.1.6.2.1.Dieses Angebot erhalten Sie bis zu 180 Tage im Voraus. Solange der Fahrplan für das neue Fahrplanjahr noch nicht veröffentlicht ist, kaufen Sie Ihr Ticket maximal bis zum Ende des bestehenden Fahrplans.
B.1.6.3.1.Dieses Ticket ist zuggebunden. Es gilt nur am Gültigkeitstag für die gebuchten Züge und Plätze. Die jeweiligen Informationen finden Sie auf Ihrem Ticket.
B.1.6.3.2.In allen anderen Zügen ist dieses Ticket ungültig.
B.1.6.3.3.Sie können Ihre Fahrt zwischendurch nicht unterbrechen.
B.1.6.4.1.Dieses Ticket gibt es für alle Strecken auf denen ÖBB-Nachtreisezüge gemäß E.2. fahren.
B.1.6.5.1.Das Ticket gilt nur für die einfache Fahrt entlang der Fahrtstrecke Ihrer gebuchten Züge und Verbindungen.
B.1.6.5.2.Die Fahrtstrecke steht auf dem Ticket.
B.1.6.5.3.Sie können keine andere Fahrtstrecke nützen.
B.1.6.6.1.Dieses Ticket gibt es für alle Strecken, auf denen ÖBB-Nachtreisezüge gemäß E.2. fahren.
B.1.6.7.1.Dieses Ticket kaufen Sie für folgende Komfortkategorien, je nach Verfügbarkeit:
B.1.6.7.2.Die Platzreservierungen sind bereits inkludiert.
B.1.6.7.3.Im Schlafwagen unterscheiden wir bei Einzelbuchungen nach Damen- und Herrenabteilen, sofern nicht alle Betten des Abteils von Angehörigen derselben Familie oder Gruppe belegt werden.
B.1.6.7.4.Wir bieten in allen Nachtreisezügen im Liegewagen spezielle Damenabteile an. Die Buchung ist bis 4 Tage vor der Abfahrt möglich.
B.1.6.7.5.Ein Wechsel der Komfortkategorie (Sitz-, Liege- oder Bettplatz) ist bei freien Plätzen möglich. Sie erhalten entsprechende Informationen bei unseren Mitarbeitern im Zug. Der Differenzbetrag zwischen den Reisekategorien ist direkt bei unseren Mitarbeitern zu bezahlen.
B.1.6.8.1.Mit diesem Ticketangebot können so viele Reisende zusammen fahren, wie Plätze verfügbar sind.
B.1.6.9.1.Sie können dieses Ticket vor dem ersten Gültigkeitstag nicht erstatten.
B.1.6.9.2.Sie können dieses Ticket ab dem ersten Gültigkeitstag nicht mehr erstatten.
B.1.6.10.1.Dieses Ticket erhalten Sie bei folgenden Verkaufsstellen:
B.1.6.11.1.Dieses Ticket gibt es für die Kundengruppen Kinder, Erwachsene, Vorteilscard, Familien, Begleiter von Reisenden mit Behinderungen, Reisende mit Behinderungen mit Rollstuhl, ÖBB Businesskonto, Hunde, Fahrrad, Gruppen, Schulgruppen, Bahn-card, Fahrzeuge, ÖAMTC, ARBÖ, ADAC und Kreuzfahrt-Transfer.
B.1.7.1.1.Dieses Ticketangebot gibt es bis auf Widerruf. Sie erhalten es für Reisen mit einem gültigen Ticket für die 1. Klasse.
B.1.7.2.1.Dieses Ticket kaufen Sie zur sofortigen Benützung.
B.1.7.3.1.Dieses Ticket gilt nur am Gültigkeitstag, der auf dem Ticket steht.
B.1.7.3.2.Sie können Ihre Fahrt zwischendurch nicht unterbrechen.
B.1.7.4.1.Dieses Ticket erhalten Sie nur für die gleiche Gültigkeitsstrecke Ihres Tickets der 1. Klasse.
B.1.7.5.1.Dieses Ticket gilt nur auf der Fahrtstrecke, die auf Ihrem Ticket der 1. Klasse steht.
B.1.7.5.2.Sie können keine andere Fahrtstrecke nehmen.
B.1.7.6.1.Mit diesem Ticket fahren Sie in Zügen des Fernverkehrs mit Business Class.
B.1.7.7.1.Dieses Ticket können Sie für die Business Class kaufen.
B.1.7.8.1.Dieses Ticket können Sie für 1 Person kaufen.
B.1.7.9.1.Dieses Ticket können Sie nicht erstatten.
B.1.7.10.1.Dieses Ticket können Sie bei den Mitarbeitern in unseren Zügen kaufen.
B.1.7.11.1.Dieses Ticket gibt es für die Kundengruppen Erwachsene. Kinder gelten bei diesem Angebot als Erwachsene.
B.2.1.1.1.Dieses Reservierungsangebot gibt es immer.
B.2.1.1.2.Eine Reservierung gilt für eine Reiserichtung, auch wenn Sie mehrmals umsteigen. Vorausgesetzt Sie fahren mit dem nächsten Anschlusszug am selben Tag weiter und buchen die Reservierung zum selben Zeitpunkt.
B.2.1.1.3.Bitte beachten Sie: Wenn Sie für die Hin- und für die Rückfahrt eine Reservierung wünschen, ist es notwendig für beide Richtungen eine Reservierung zu kaufen.
B.2.1.2.1.Dieses Angebot erhalten Sie bis zu 180 Tage im Voraus. Solange der Fahrplan für das neue Fahrplanjahr noch nicht veröffentlicht ist, kaufen Sie Ihre Reservierung maximal bis zum Ende des bestehenden Fahrplans.
B.2.1.2.2.Dieses Reservierungsangebot gibt es nur, solange Sitzplätze frei sind.
B.2.1.3.1.Ihre Reservierung gilt nur am Gültigkeitstag in den gebuchten Zügen und für die Sitzplätze, die auf Ihrer Reservierung stehen.
B.2.1.3.2.In allen anderen Zügen ist diese Reservierung ungültig.
B.2.1.3.3.Sie können Ihre Fahrt zwischendurch nicht unterbrechen.
B.2.1.3.4.Die Reservierung gilt nur zusammen mit einem gültigen Ticket. Für Reservierungen in der 1. Klasse und der Business Class benötigen Sie ein Ticket der 1. Klasse.
B.2.1.3.5.Bitte nehmen Sie Ihren reservierten Sitzplatz bis 15 Minuten nach Abfahrt des Zuges von Ihrem Zustiegsbahnhof ein. Danach verfällt die Reservierung und damit Ihr Anspruch auf den reservierten Sitzplatz.
B.2.1.4.1.Diese Reservierung gibt es für alle Strecken in Italien, auf denen ÖBB Züge fahren.
B.2.1.5.1.Die Reservierung gilt nur entlang der Fahrtstrecke Ihrer gebuchten Züge und Verbindungen.
B.2.1.5.2.Sie können keine andere Fahrtstrecke nehmen.
B.2.1.6.1.Diese Reservierung gibt es für die ÖBB-Züge.
B.2.1.7.1.Diese Reservierung können Sie je nach Verfügbarkeit für die 2. Klasse, 1. Klasse und Business Class kaufen.
B.2.1.8.1.Mit diesem Fahrkartenangebot können 1 bis maximal 36 Personen zusammen fahren.
B.2.1.8.2.Reservierungen für die Business Class können Sie für 1 Person kaufen.
B.2.1.8.3.Für Gruppen von mehr als 36 Reisenden wenden Sie sich bitte an unsere Gruppenreservierung im ÖBB Kundenservice +43 5 1717.
B.2.1.9.1.Sie können Ihre Reservierung nicht erstatten.
B.2.1.10.1.Diese Reservierung erhalten Sie bei folgenden Verkaufsstellen:
B.2.1.11.1.Diese Fahrkarte gibt es für die Kundengruppen Erwachsene und Kinder gelten bei diesem Angebot als Erwachsene.
C.1.1.1.1.Kleinkinder sind Reisende im Alter bis einen Tag vor dem 6. Geburtstag.
C.1.1.1.2.Kleinkinder können Sie kostenlos und ohne Ticket mitnehmen. Auch ohne eigenem Ticket können Sie für Kleinkinder Sitzplatzreservierungen kaufen.
C.1.1.1.3.Möchten Sie für Kleinkinder einen eigenen Platz in unseren Nachtreisezügen haben, so gelten die Regelungen für Kinder, gemäß Punkt C.2..
C.2.1.1.1.Kinder sind Reisende zwischen 6 und 14 Jahre – bis einen Tag vor dem 15. Geburtstag.
C.2.1.1.2.Kinder erhalten einen Rabatt von 50 % auf ein Standard-Einzelticket für Reisende.
C.2.1.1.3.Kinder zahlen einen ermäßigten Preis für ein Komfortticket.
C.2.1.1.4.Bis zu 4 Kinder je Erwachsenen erhalten in Begleitung von Erwachsenen einen Rabatt von 100 % auf die Sparschiene Österreich. Hierzu müssen Sie Anzahl der Kinder beim Kauf angeben, damit Sie alle auf Ihrem Ticket vermerkt sind.
C.2.1.1.5.Bis zu 4 Kinder je Erwachsenen erhalten in Begleitung von Erwachsenen einen ermäßigten Preis auf die Sparschiene Komfort. Hierzu müssen Sie Anzahl der Kinder beim Kauf angeben, damit Sie alle auf Ihrem Ticket vermerkt sind.
C.4.1.1.1.Sie bilden eine Gruppe, wenn Sie mit einem oder mehr Mitreisenden zusammen die gleiche Strecke fahren.
C.4.1.1.2.Gruppen erhalten folgende Rabatte auf ein Standard-Einzelticket für Erwachsene:
C.4.1.1.3.Gruppen ab zehn Personen erhalten 100 % Rabatt auf Sitzplatzreservierungen. Bitte reservieren Sie in Fernverkehrszügen ab einer Gruppengröße von 24 Reisenden. Ohne Reservierung können wir Ihr Gruppe leider nicht mitnehmen.
C.5.1.1.1.Reisende mit Rollstuhl können eine Begleitperson mitnehmen. Blinde Reisende und Schwerkriegsbeschädigte ab einem Behinderungsgrad von mindestens 70 % können ebenfalls eine Begleitperson mitnehmen. Dies gilt auch für Reisende mit Behinderungen, deren österreichischer Behindertenpass den Vermerk „Der Inhaber des Passes bedarf einer Begleitperson“ enthält und für nichtösterreichische Reisende, die uns den Bedarf einer Begleitperson mit amtlichen Dokumenten nachweisen können.
C.5.1.1.2.Die Begleitperson und der Assistenzhund erhalten 100 % Rabatt auf ein Standard-Einzelticket für Reisende und gegebenenfalls auf die Sitzplatzreservierungen für die 1. und 2. Klasse nach Punkt B.2.1.. Der zu begleitende Reisende braucht eine kostenpflichte Fahrkarte gemäß B.1.. Abweichend zu Punkt C.1.1.1.2. benötigen auch Kleinkinder mit Begleitpersonen ein kostenpflichtiges Ticket nach Punkt B.1. für die Kundengruppe Kind gemäß Punkt C.2..
C.5.1.1.3.Wenn es in einem Zug Rollstuhlplätze nur in der 1. Klasse gibt, zahlt auch eine zweite Begleitperson nur ein Standard-Einzelticket für Reisende 2. Klasse.
C.5.1.1.4.In Nachtreisezügen zahlt die Begleitperson nur die Reservierungsgebühr für die gewählte Reisekategorie.
C.5.1.1.5.Inhaber eines Behindertenpasses mit dem Eintrag „Assistenzhund“, in Begleitung ihres Assistenzhundes können das Mobilitätsabteil in Nachtreisezügen buchen.
C.6.1.1.1.Reisende mit Behinderungen mit Rollstühlen sind alle Reisenden, die Rollstühle gemäß A.3.4.1.6. brauchen.
C.6.1.1.2.Wenn es in einem Zug Rollstuhlplätze nur in der 1. Klasse gibt, zahlen Sie ein Standard-Einzelticket für Reisende 2. Klasse.
C.6.1.1.3.Sie erhalten 100 % Rabatt auf Sitzplatzreservierungen für die 1. und 2. Klasse nach Punkt B.2.1..
C.6.1.1.4.Reisende mit Behinderungen mit Rollstühlen können in Nachtreisezügen das Mobilitätsabteil buchen.
C.7.1.1.1.Der Kundengruppe Hund gehören alle Hunde an, die nicht in einem geschlossenen Behälter nach Punkt A.4.3.1. mitreisen.
D.1.1.1.1.Unsere „AGB für den Ticketshop auf shop.oebbtickets.at und in der ÖBB App“ veröffentlichen wir in Punkt D.1 des Handbuches für Reisen mit den ÖBB in Österreich unter www.oebb.at. Unsere „AGB für den Kauf auf nightjet.com veröffentlichen wir in Punkt D.8. des Handbuches für Reisen mit den ÖBB in Österreich unter www.oebb.at. Diese Bestimmungen gelten auch für Reisen mit den ÖBB Zügen innerhalb Italiens.
E.1.3.1.1.Diese Bearbeitungsgebühr verrechnen wir bei nicht sofortiger Bezahlung des Tickets, Fahrgeldnachforderung, Reinigungskosten, Strafgebühr und Strafgebühr für die missbräuchliche Nutzung von Notfalleinrichtungen.
E.1.3.1.2.Die Gebühr beträgt 30,- Euro.
E.1.3.1.3.Die Gebühr enthält 10 % Umsatzsteuer.
E.1.8.1.1.Diese Gebühr verrechnen wir bei unzumutbarem, regelwidrigem Benehmen, wie z.B. Rauchen. Darunter fällt auch jede Handlung oder Tätigkeit, die eine Gefahr für andere Fahrgäste darstellt (z.B. das Hantieren mit Feuer, scharfen und/oder spitzen Gegenständen und dergleichen) oder diese belästigt. Dies betrifft insbesondere auch das Nichtbeachten von Bestimmungen der jeweils gültigen Verordnungen und Gesetze zum Gesundheitsschutz, soweit diese die Benützung von Massenbeförderungsmitteln regelt.
E.1.8.1.2.Die Gebühr beträgt 40,- Euro.
E.1.8.1.3.Die Gebühr enthält 0 % Umsatzsteuer.
E.1.9.1.1.Diese Gebühr verrechnen wir für die missbräuchliche Nutzung von Notfalleinrichtungen, z.B. ungerechtfertigtes Ziehen der Notbremse, ungerechtfertigtes Betätigen der Nottaste oder Auslösen des Brandalarmes.
E.1.9.1.2.Die Gebühr beträgt 90,- Euro.
E.1.9.1.3.Die Gebühr enthält 0 % Umsatzsteuer.
E.2.1.1.1.Innerhalb Italiens verkehren folgende Züge:
E.2.1.1.2.Die Tarifbestimmungen für den Kooperationsverkehr am Brenner ist im Handbuch für Reisen mit der ÖBB ins Ausland geregelt.