Tarifbestimmungen 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gruppenreisen

Gültig ab 01.09.2017Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gruppenreisen gültig ab 01.09.2017

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gruppenreisen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bilden die Grundlage unserer Geschäftsbeziehung zwischen Ihnen als Geschäftskunden und der ÖBB-Personenverkehr AG (ÖBB-PV AG) und gelten für

  • Bestellungen von Nebenleistungen zur Beförderungsleistung in unseren Regelzügen, und
  • Bestellungen von Sonderzügen und Sonderwagen mit und ohne Nebenleistungen zur Beförderungsleistung.

Es gelten die Beförderungs- und Tarifbestimmungen der ÖBB-PV AG in der jeweils gültigen Fassung, sofern nachstehend keine abweichenden Regelungen getroffen werden.

 

1.Vertragsabschluss und Anzahlung

Der Vertrag zwischen ÖBB-PV AG und Ihnen als Besteller kommt erst durch die rechtzeitige schriftliche Annahme durch die ÖBB-PV AG zustande. Bei Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 30% des Reisepreises erhoben, bei Übergabe der Reiseunterlagen müssen 80% des Reisepreises bezahlt sein, der Restbetrag bei Reiseantritt. Unter Reisepreis ist der Gesamtpreis der vertraglich vereinbarten Leistungen (Zusatzleistung zur Beförderungsleistung und/oder Sonderzüge/Sonderwagen) zu verstehen. Die Anzahlung ist bis spätestens 10 Tage nach Abschluss des Reisevertrages oder 10 Tage vor Reiseantritt zu bezahlen, je nachdem welche Frist früher eintritt, wobei der Fristenlauf durch Sonn- und Feiertage nicht unterbrochen wird. Bei Sonderliegewagen und/oder Sonderschlafwagen wird eine Sicherheitsleistung für den/die Sonderliegewagen/Sonderschlafwagen individuell vereinbart. Eine geleistete Anzahlung/Sicherheitsleistung wird auf den Reisepreis angerechnet.

Pro Auftrag wird eine Servicepauschale in der Höhe von 1% des Reisepreises, mindestens Euro 15,-, maximal Euro 50,- verrechnet. Die Servicepauschale wird auch bei Refundierungen und Stornierungen in Rechnung gestellt.

 

1.1.Änderung der Leistungen nach Vertragsabschluss

Wünschen Sie nach Vertragsabschluss eine Änderung der vertraglich vereinbarten Leistung (Reisetermin, Reiseziel, Beförderungsart) und kann diese Änderung von der ÖBB-PV AG berücksichtigt werden, ohne dass höhere Kosten anfallen, verrechnen wir Ihnen eine Gebühr zur Abdeckung des entstandenen Verwaltungsaufwandes in der Höhe von Euro 22,- pro Änderung. Darüber hinaus gehende Kosten stellen wir Ihnen in voller Höhe in Rechnung.

 

1.2.Großveranstaltungen

Die ÖBB-PV AG ist berechtigt, bei Bestellungen, die aus Anlass von Großveranstaltungen aller Art (z.B. Fußballspiele, Eishockeyspiele, sonst Sportveranstaltungen, Kulturveranstaltungen Popkonzerte, Besuche hochgestellter Persönlichkeiten, Beförderungen in Form von Autoreisezügen u.dgl.) durchgeführt werden, von Ihnen Schad- und Klagloserklärungen oder Sicherheitsleistungen in Form von Bankgarantien für Personen- und Sachschäden jeglicher Art zu verlangen. Die Höhe der Sicherheitsleistung wird von der ÖBB-PV AG festgelegt.

 

2.Rücktritt

2.1.Rücktritt des Bestellers vom Vertrag

2.1.1.Rücktritt ohne Stornogebühr

Sie können – abgesehen von den gesetzlich eingeräumten Rücktrittsrechten und ohne dass die ÖBB-PV AG gegen Sie einen Anspruche hat – in den folgenden, vor Beginn der Leistung eintretenden, Fällen zurücktreten:

  • Bei betriebsbedingt notwendigen Änderungen der vereinbarten Leistung durch die ÖBB PV AG, wenn diese Änderungen für Sie nicht zumutbar bzw. nicht geringfügig sind. Nicht geringfügig sind Änderungen insbesondere dann, wenn dadurch der bedungene Zweck bzw. der Charakter der Reise vereitelt wird. Nicht als Änderung der Leistung gilt die betriebsbedingte Beförderung über alternative Bahnstrecken oder mit alternativen Beförderungsmitteln an das Reiseziel, sofern nicht eine bestimmte Streckenführung oder ein bestimmtes Beförderungsmittel ausdrücklich auf Ihren Wunsch hin im Beförderungsvertrag vereinbart wurde. Ebenfalls nicht als Änderung der Leistung gilt die betriebsbedingte Verlängerung der Fahrzeit, wenn für Sie dadurch kein nachweisbarer Nachteil entstehen würde.
  • Wenn eine Erhöhung des vereinbarten Reisepreises um mehr als 10% eintritt. Bei einer aus betrieblichen Gründen notwendigen Änderung des Reisepreises um mehr als 10%, ist ein Rücktritt vom Vertrag nur unter den Voraussetzungen nach Pkt. 4 zulässig. Diese Bestimmung gilt nicht für Verträge mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes.

Die ÖBB-PV AG informiert Sie unverzüglich telefonisch oder schriftlich (per Email oder Post) über Änderungen der vereinbarten Leistung. Diese Änderungen gelten von Ihnen als angenommen, wenn Sie nicht innerhalb der von uns gesetzten Frist Ihren Rücktritt erklären. Sie werden bei der Benachrichtigung nochmals gesondert auf die Rücktrittsfrist und die rechtlichen Folgen der Nichtausübung des Rücktrittsrechts hingewiesen. Ein schriftlich übermitteltes Informationsschreiben der ÖBB-PV AG gilt als Ihnen zugegangen, wenn es an die von Ihnen zuletzt bekannt gegebene Zustelladresse gesendet wurde.

 

2.1.2.Rücktritt mit Stornogebühr

Die Stornogebühr steht in einem prozentuellen Verhältnis zum Reisepreis und richtet sich bezüglich der Höhe nach dem Zeitpunkt des Zugangs Ihrer Rücktrittserklärung bei der ÖBB‑PV AG. Sie sind berechtigt, in allen Fällen, die nicht unter 2.1.1 genannt sind, unter Entrichtung der folgenden Stornogebühren vom Vertrag zurückzutreten:

  • bis zum 30. Tag vor Reiseantritt: 10% des Reisepreises
  • ab dem 29. bis zum 20. Tag vor Reiseantritt: 15% des Reisepreises
  • ab dem 19. bis zum 10. Tag vor Reiseantritt: 20% des Reisepreises
  • ab dem 9. bis zum 4. Tag vor Reiseantritt: 30% des Reisepreises
  • ab dem 3. Tag (72 Stunden) vor Reiseantritt: 45% des Reisepreises

Davon abweichend gilt:

  • Bei Bettkarten und Liegeplatzkarten, Sitzplatzreservierungen Sonderliegewagen und Sonderschlafwagen gelten die Stornobedingungen gemäß Beförderungs- und Tarifbestimmungen der ÖBB-PV AG in der jeweils gültigen Fassung.
  • Opern-, Musical-, Festspiel-, Theater- oder sonstige Eintrittskarten zu Veranstaltungen aller Art können Sie weder umbuchen noch stornieren oder rückerstattet bekommen. Hierfür ist der volle Kaufpreis zu entrichten, ausgenommen in den Fällen, in denen der Vertrag aufgrund Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der ÖBB-PV AG nicht eingehalten wurde.

 

2.1.3.Rücktrittserklärung

Sie können der ÖBB-PV AG jederzeit Ihren Rücktritt von der Bestellung erklären. Hierfür richten Sie Ihre schriftliche Rücktrittserklärung postalisch an die Kundendienststelle der ÖBB-PV AG, bei der Sie die Bestellung getätigt haben.

Nicht als schriftliche Erklärung gilt eine Rücktrittserklärung, die per E-Mail übermittelt wird, es sei denn diese Erklärung ist elektronisch signiert und erfüllt die Anforderungen an sichere elektronische Signaturen gemäß dem Signaturgesetz.

Für die Berechnung der Stornogebühren nach Pkt. 2.1.2 ist das Datum des Einlangens der Rücktrittserklärung bei der Kundendienststelle maßgeblich. Die Stornofrist wird dabei vom Tag des Reiseantrittes zurückgerechnet, wobei der Fristenlauf durch Sonn- und Feiertage nicht unterbrochen wird.

 

2.1.4.No-show

No-show liegt vor, wenn Sie die Reise zum vorgesehenen Zeitpunkt nicht antreten. In diesem Fall habe Sie den vereinbarten Reisepreis dennoch in voller Höhe zu bezahlen. Dies gilt auch, wenn Sie die Reise nicht antreten können, weil Sie die für die Reise erforderlichen Unterlagen nicht vollständig vorlegen.

 

3.Haftung

Die ÖBB-PV AG haftet aus dem Beförderungsvertrag, inklusive sämtlicher Nebenleistungen, grundsätzlich nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben davon unberührt. Eine Haftung für betriebliche Änderungen aufgrund höherer Gewalt ist ausgeschlossen.

 

4.Preisänderungen

Diese Bestimmung gilt nicht für Verträge mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes. Die ÖBB-PV AG behält sich vor, den, mit der Bestellung bestätigen Gesamtbeförderungspreis zu erhöhen, sofern der Reisetermin mehr als 2 Monate nach dem Vertragsabschluss liegt und die Erhöhung nicht mehr als 10% des Reisepreises beträgt. Bei Änderung des Reisepreises um mehr als 10% habe Sie ein Rücktrittsrecht nach Pkt. 2.1.1. (Rücktritt ohne Stornogebühr)

 

5.Schlussbestimmungen

Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN Kaufrechts.

Als Gerichtsstand für alle mit dem Beförderungsvertrag, inklusive sämtlicher vereinbarter Nebenleistungen, und/oder diesen AGB in Zusammenhang stehenden Ansprüchen, wird das sachlich zuständige Gericht in Wien vereinbart.

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Beförderungsvertrags, inklusive sämtlicher vereinbarter Nebenleistungen, und/oder dieser AGB nichtig oder rechtsunwirksam sein oder werden, so sind sie nicht anzuwenden. Dies berührt nicht die Gültigkeit und Rechtswirksamkeit aller anderen Bestimmungen. An Stelle der nicht anwendbaren Bestimmung hat zu gelten, was im Hinblick auf Inhalt und Bedeutung der rechtswirksamen Bestimmungen des Beförderungsvertrags, inklusive sämtlicher vereinbarter Nebenleistungen, und/oder dieser AGB dem Willen der Vertragsparteien am besten entspricht. Dies gilt analog auch für allfällige Vertragslücken.

Auf Wunsch stellen wir Ihnen diese Reisebedingungen auch gerne in gedruckter Form zur Verfügung.

Fassung 09/2017