Tarifbestimmungen 

Allgemeine Geschäftsbedingungen - ÖBB Bike (Lastenfahrrad Sharing)

Gültig ab 18.02.2025Allgemeine Geschäftsbedingungen - ÖBB Bike (Lastenfahrrad Sharing) gültig ab 18.02.2025

1.Geltungsbereich

Beginn der Änderungen zur vorherigen Version

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für den von der ÖBB-Personenverkehr Aktiengesellschaft, FN 248742 y, Am Hauptbahnhof 2, 1100 Wien („ÖBB“), unter der Marke „ÖBB Bike“ betriebene (E-)Lastenfahrrad Verleih. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

Ende der Änderungen zur vorherigen Version

2.Registrierung

Beginn der Änderungen zur vorherigen Version

Der (E-)Lastenfahrrad Verleih wird über wegfinder – einer Mobilitätsplattform der iMobility GmbH, FN 434586 y, Weyringergasse 5/B4, 1040 Wien („iMobility“) - betrieben. Um den (E-)Lastenfahrrad Verleih zu nutzen ist eine Registrierung in wegfinder erforderlich.

Ende der Änderungen zur vorherigen Version

Mit der Registrierung bestätigt der Kunde die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Daten sowie diese wahrheitsgetreu abgegeben zu haben. Eine Weitergabe der Login-Daten ist nicht gestattet.

Beginn der Änderungen zur vorherigen Version

ÖBB haftet lediglich als Betreiber für den (E-)Lastenfahrrad Verleih. Der Ausleihprozess (von der Buchung bis hin zur Bezahlung) wird umfassend durch iMobility abgewickelt. Für Schäden, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Ausleihprozess ergeben, haftet iMobility.

Ende der Änderungen zur vorherigen Version

3.Nutzungsbedingungen

Der Verleih erfolgt ausschließlich an Personen ab 14 Jahren.

Beginn der Änderungen zur vorherigen Version

Die im Rahmen der Ausleihe geliehenen Fahrräder sind nach Benutzung unaufgefordert an einem der Verleih-Standorte zurückzustellen / an jenen Verleih-Standort zurückzustellen, an dem die Ausleihe begonnen hat. Ja nach Standort gelten, die in der wegfinder App hinterlegten Rückgabebedingungen.

Ende der Änderungen zur vorherigen Version
Beginn der Änderungen zur vorherigen Version

(E-)Lastenfahrräder dürfen unter keinen Umständen zur Beförderung von Beifahrern oder Waren, welche die Maximalladung und Angaben des jeweiligen Herstellers überschreiten, genutzt werden. Kinder dürfen ab zwei Jahren, sofern sie sicher auf einer Bank mit Gurtsystem sitzen können, transportiert werden. Kinder dürfen bis zum vollendeten 8. Lebensjahr in einem Lastenfahrrad mitgenommen werden, sofern das Lastenfahrrad dafür geeignet und entsprechend ausgestattet ist (z. B. Sitz mit Gurtsystem). Kinder über 8 Jahre dürfen nicht mehr in einem Lastenrad transportiert werden, da sie laut Straßenverkehrsordnung (StVO) als eigenständige Verkehrsteilnehmer gelten.

Ende der Änderungen zur vorherigen Version
Beginn der Änderungen zur vorherigen Version

Die Bedingungen des Herstellers des jeweiligen Fahrzeugmodelles, sowie die verkehrsrechtlichen Bestimmungen in Österreich sind zu jedem Zeitpunkt einzuhalten. - Weiters ist verboten an Verleihrädern Umbauten jeder Art vorzunehmen. Insbesondere ist auch die Montage von Kindersitzen und Anhängern zu unterlassen.

Ende der Änderungen zur vorherigen Version

Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, dürfen die verliehenen Fahrräder nicht zur Teilnahme an Radrennen aller Art verwendet werden.

Die Weitervermietung der verliehenen Gegenstände ist mangels einer abweichenden Vereinbarung ausdrücklich untersagt.

Es wird empfohlen, bei jeder Fahrt einen Helm zu tragen. Das maximal erlaubte Gewicht für Fahrradfahrer inklusive Bekleidung und Equipment beträgt 120 Kilogramm.

Das Benutzen der verliehenen Fahrräder unter Einfluss von Alkohol und / oder Drogen ist ausnahmslos verboten.

Es sind die Regeln der StVO in der jeweils geltenden Fassung zu beachten.

4.Zahlungsbedingungen und Tarife

Beginn der Änderungen zur vorherigen Version

Die Zahlung erfolgt ausschließlich über die in wegfinder angeführten Zahlungsmöglichkeiten (Kreditkarte und Bankomatkarte). Die Abbuchung erfolgt nach Rückgabe des Verleihgegenstandes entsprechend dem Verleihtarif, der in Anspruch genommenen Dauer und etwaigen Sondergebühren (siehe nächster Absatz).

Ende der Änderungen zur vorherigen Version
Beginn der Änderungen zur vorherigen Version

ÖBB behält sich das Recht zur nachträglichen Forderung und Abbuchung von Sondergebühren im Falle von über das übliche Maß hinausgehende Verschmutzungen oder dem falschen Abstellen eines (E-)Lastenfahrrads vor.

Ende der Änderungen zur vorherigen Version

Alle Preise gelten in der jeweils gültigen Fassung inklusive 20% Mehrwertsteuer laut den Tarifen in der Buchungsapp.

Der Kunde hat im Falle des Zahlungsverzugs alle mit der Einbringlichmachung der offenen Forderungen entstehenden, notwendigen Kosten inklusive der Betreibungskosten, die durch die Beauftragung Dritter (zB Inkassobüros, Rechtsanwaltskanzleien, etc.) entstehen, zuzüglich der gesetzlich vorgesehenen Verzugszinsen in Höhe von 4 %, zu tragen.

5.Haftung

Mit der Entlehnung am Verleihstandort erklärt der Kunde ausdrücklich, dass ihm das Fahrrad in ordnungsgemäßem und vollständigem Zustand, insbesondere ohne sichtbare Schäden, übergeben worden ist. Weiters ist der Kunde verpflichtet, die Bremsen und - soweit vorhanden - die Beleuchtung auf Funktionsfähigkeit zu überprüfen.

Die ÖBB haftet ausschließlich nur für Schäden, die durch sie oder deren Gehilfen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt worden sind (Ausnahme: Personenschäden).

Der Kunde ist für seine Aktivitäten (finanzieller oder sonstiger Art) über die App selbst verantwortlich, dies gilt insbesondere auch für den sorgsamen Umgang mit Benutzernamen und Passwort (Login-Daten).

Die ÖBB übernimmt keine Haftung für Schäden, die auf unsachgemäßen Gebrauch der Fahrräder zurückzuführen sind. Ferner haftet der Kunde für den Verlust der Fahrräder, insbesondere im Diebstahlsfall. Der Kunde muss sicherstellen, dass die Witterung geeignet für den Gebrauch der Fahrräder ist, insbesondere im Winter (z.B. Glatteisgefahr).

Der Kunde ist verpflichtet, das geliehene Fahrrad nach der Nutzung in einem einwandfreien, sauberen und vermietungsfähigen Zustand an der Station wieder zurück zu geben. Werden nach dem Gebrauch Beschädigungen festgestellt, die weder Verschleiß- noch Ermüdungserscheinung des Materials darstellen, so haftet der Kunde für diese Beschädigungen und hat hierfür Ersatz zu leisten. Dies insbesondere im Fall der Unbrauchbarkeit der zurückgegebenen Fahrräder.

6.Ausschluss von der Nutzung

Die ÖBB ist berechtigt, Kunden von der Nutzung auszuschießen unter anderem in folgenden Fällen auszuschließen:

a) Unrichtige Angabe bei Vertragsabschluss oder im Laufe der Nutzung oder Verschweigung von Tatsachen, oder Missbrauch aufgrund dessen der ÖBB die Fortsetzung der Vertragsbeziehung nicht zuzumuten ist

b) Zahlungsverzug

c) Beschädigung von Fahrrädern

d) Weiter- oder Untervermietung an Dritte

e) Weitergabe von Zugangsdaten

f) Verletzung dieser AGB ohne bereits eingetretene Folgen zu beseitigen

Darüber hinaus haftet der Kunde für vertragswidriges Handeln für die der ÖBB daraus entstandenen Schäden. Eine allfällige strafrechtliche Verfolgung wird ausdrücklich vorbehalten.

7.Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig, nicht durchsetzbar oder nicht durchführbar sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB davon nicht berührt werden. In einem solchen Fall soll anstelle der nichtigen, nicht durchsetzbaren oder undurchführbaren Bestimmung eine solche wirksame, durchsetzbare und durchführbare Bestimmung zur Anwendung kommen, die dem Sinn und Zweck der betreffenden Bestimmung möglichst nahekommt. Das gilt auch, sofern diese AGB eine unbeabsichtigte Lücke enthält.

Es kommt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen sowie des UN-Kaufrechts zur Anwendung. Erfüllungsort ist Wien. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesen AGB ist das sachlich zuständige Gericht in Wien.

Gegenüber Verbrauchern im Sinne des KSchG gelten die Bestimmungen des § 14 KSchG über den Gerichtsstand. Für eventuelle gerichtliche Auseinandersetzungen aus diesen AGB sind auch die zwingenden verbraucherrechtlichen Bestimmungen am Wohnsitz des Verbrauchers auf das Vertragsverhältnis anwendbar. Für Kunden die iSd § 1 Abs 1 Z 2 KschG Verbraucher sind, gelten diese AGB soweit sie im KschG ihre Deckung finden.