Bahnhofsuhr in der Bahnhofshalle

Versäumen des letzten Anschlusszuges

Können Sie den auf dem Ticket angegebenen Zielort Ihrer Reise wegen des Versäumens eines Anschlusses, das durch einen verspäteten oder ausgefallenen Zug verursacht wurde, nicht mehr am selben Tag erreichen, haben Sie Anrecht auf Ersatz der Kosten für die Benachrichtigung Ihrer Angehörigen oder anderer Sie erwartenden Personen sowie der Kosten für eine Hotelübernachtung oder die Kosten für die Weiterfahrt mit einem anderen öffentlichen Verkehrsmittel (bzw. wenn kein solches mehr zur Verfügung steht, mit einem Taxi).

Hotelnächtigung

Ist eine Weiterfahrt mit einem anderen Verkehrsmittel nicht mehr möglich, organisieren wir Ihnen ein Hotel der Mittelklasse und die Fahrt zwischen Hotel und Bahnhof. 

Wenn Sie sich selber ein Hotel und die Fahrt zwischen Bahnhof und Hotel organisiert haben, ersetzen wir Ihnen die angefallenen angemessenen Kosten. 

Sind Sie im Vorort- und Regionalverkehr innerhalb Österreichs unterwegs, ersetzen wir Ihnen maximal € 100,- für eine Übernachtung und maximal € 65,- für die Fahrt zwischen Hotel und Bahnhof oder für eine Weiterfahrt mit einem anderen Verkehrsmittel zu Ihrem Zielort. 

Für Reisende mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität ersetzen wir auch höhere Kosten, wenn diese notwendig waren.

Beachten Sie folgende Vorgehensweise

Sie erhalten von den Zugbegleiter:innen des verspäteten Zuges eine Hotelbescheinigung als Berechtigung für die Inanspruchnahme einer Unterkunft. Falls die Ausstellung der Hotelbescheinigung im Zug nicht mehr möglich ist, erhalten Sie diese auch am Ticketschalter oder der ÖBB Lounge. Falls auch dies nicht möglich ist, kontaktieren Sie bitte unser ÖBB Kund:innenservice unter 05-1717. Unsere Mitarbeiter:innen nennen Ihnen das nächstgelegene Vertragshotel und hinterlegen am Ticketautomaten eine Hotelbescheinigung, die Sie mit einem Abholcode beheben können.

Auf der Bescheinigung sind unsere Vertragshotels aufgelistet. Weisen Sie bitte die Bescheinigung im Hotel vor. Sie müssen für die Nächtigung nichts bezahlen, das Hotel rechnet direkt mit uns ab. 
Falls kein Vertragshotel vorhanden bzw. verfügbar ist, können Sie in einem anderen Hotel der Mittelklasse nächtigen und wir ersetzen Ihnen hierfür die angefallenen angemessenen Kosten. In diesem Fall senden Sie bitte die Hotelbescheinigung, die Hotelrechnung sowie Ihr Ticket mit dem vollständig ausgefüllten Formular "Antrag auf Entschädigung und Refundierung bei Zugverspätungen" an folgende Adresse:

  • ÖBB Kund:innenservice
  • Betreff "Fahrgastrechte"
  • Postfach 75, A-1020 Wien

...und wir überweisen den zustehenden Betrag auf Ihr Konto.
Alternativ können Sie den Antrag auch online einreichen.

Sollten Sie keine Bescheinigung erhalten haben, werden Ihnen die entstanden Kosten nach Prüfung der Anspruchsberechtigung durch das Servicecenter ebenfalls refundiert. Bitte beachten Sie hierbei die eventuell längere Bearbeitungszeit.

Weiterfahrt mit dem Taxi

Ist das Erreichen Ihres Zielorts laut Ticket mit einem anderen öffentlichen Verkehrsmittel oder mit dem Taxi kostengünstiger als eine Hotelnächtigung, ersetzen wir Ihnen die für Sie angefallenen angemessenen Kosten. 
Sollten Sie ausschließlich im Vorort- und Regionalverkehr innerhalb Österreichs  unterwegs sein, ist der Kostenersatz auf maximal € 65,- beschränkt.  

Für Reisende mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität ersetzen wir auch höhere Kosten, wenn diese notwendig waren.

Sie erhalten von den Zugbegleiter:innen des verspäteten Zuges eine Taxibescheinigung als Berechtigung für die Inanspruchnahme eines Taxis. Senden Sie bitte diese Bescheinigung, die Taxirechnung sowie Ihr Ticket mit dem vollständig ausgefüllten Formular "Antrag auf Entschädigung und Refundierung bei Zugverspätungen" an folgende Adresse:

  • ÖBB Kund:innenservice
  • Betreff "Fahrgastrechte"
  • Postfach 75, A-1020 Wien

...und wir ersetzen den zustehenden Betrag auf Ihr Konto.
Alternativ können Sie den Antrag auch online einreichen.

Sollten Sie keine Bescheinigung erhalten haben, werden Ihnen die entstanden Kosten nach Prüfung der Anspruchsberechtigung durch das Servicecenter ebenfalls refundiert. Bitte beachten Sie hierbei die eventuell längere Bearbeitungszeit.

Hinweis

Es sind zunächst die von der ÖBB-Personenverkehr AG organisierten Leistungen in Anspruch zu nehmen bzw. alternative Fahrtmöglichkeiten mit anderen öffentlichen Verkehrsmitteln zu nutzen. Dabei ist immer die kostengünstigste Möglichkeit in Anspruch zu nehmen.

Darüberhinausgehende Ansprüche, insbesondere im Zusammenhang mit der Nutzung anderer nicht-öffentlicher Verkehrsmittel, werden gesondert schadenersatzrechtlich geprüft.