1.1.Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln die Benutzung und Überlassung der von der ÖBB-Personenverkehr AG zur Verfügung gestellten Fahrradstellplätze in versperrbaren Fahrradräumen („Anlagen“). Kommuniziert unter dem Brand Namen „ÖBB Bike:Parking“.
1.2.Die Anlage dient dem sicheren Abstellen von Fahrrädern in einer geschützten Umgebung in Form von abgesperrten Fahrradraumes mit zugewiesenen Stellplätzen.
2.1.Um die Buchung eines Stellplatzes in der Anlage durchführen zu können, ist eine vorherige Registrierung in der App von JUHUU BikeBox GmbH („App“ oder „Buchungssystem“) erforderlich. Vor Nutzung dieser App hat der Kunde die AGB der JUHUU BikeBox GmbH zu akzeptieren. Für die App und daraus resultierenden Schäden ist ausschließlich die JUHUU BikeBox GmbH verantwortlich.
2.2.ÖBB-Personenverkehr AG stellt lediglich die Anlage sowie die Fahrradstellplätze zur Verfügung.
3.1.Der Jahrestarif pro Stellplatz in Korneuburg beträgt EUR 140,00 brutto.
3.2.Der Monatstarif pro Stellplatz in Korneuburg beträgt EUR 12,90 brutto.
3.3.Die Vertragsdauer richtet sich nach dem Abschlusszeitpunkt und dem gewählten Tarif (zB Monatstarif + Abschlusszeitpunkt 05.04.2024 => Vertragsende 05.05.2024). Der Kunde ist zur vorzeitigen Kündigung berechtigt. Im Fall einer vorzeitigen Kündigung wird das bezahlte Tarifentgelt allerdings nicht – auch nicht aliquot – rückerstattet.
4.1.Die Stellplätze in der versperrbaren Anlage sind nummeriert. Der Kunde ist berechtigt und verpflichtet ausschließlich den über die App gebuchten Stellplatz zu verwenden. Das Abstellen des Fahrrads auf einen anderen als den zugewiesenen Stellplatz ist nicht gestattet.
4.2.Das Abstellen von Moped, Kinderwagen, eScootern, Tretrollern oder ähnlichen Fahrzeugen ist nicht gestattet.
4.3.Soweit gesetzlich zulässig, übernimmt die ÖBB-Personenverkehr AG keine Haftung für etwaige Schäden an den Fahrrädern, die entgegen der vorstehenden Regelung in der Anlage abgestellt werden.
4.4.In der Anlage sind nachfolgende Ordnungsvorschriften einzuhalten. Verboten sind insbesondere:
a) das Rauchen oder die Verwendung von Feuer;
b) Lagerung von Gegenständen aller Art, insbesondere von brennbaren und explosiven Stoffen;
c) Wartungs-, Pflege- und Reparatur-Arbeiten;
d) das verkehrs- oder vertragswidrige Abstellen wie z.B. vor Notausgängen, Türen (Toren) und Ausgängen.
4.5.Die Fahrräder sind an den zugewiesenen Stellplätzen zu versperren. Die Fahrräder sind nicht gegen Beschädigung, Einbruch oder Diebstahl durch Dritte versichert, gleichgültig ob der Dritte befugt oder unbefugt Zugang für die Anlage erhalten hat. Für Schäden, die durch Personal der ÖBB-Personenverkehr AG oder deren Gehilfen verursacht wurden, haften die ÖBB-Personenverkehr AG sofern der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht für Personenschäden. ÖBB-Personenverkehr AG haftet jedenfalls nicht für die App der JUHUU BikeBox GmbH.
4.6.Die Verletzung dieser Benützungsbestimmungen berechtigen ÖBB-Personenverkehr AG das Vertragsverhältnis außerordentlich mit sofortiger Wirkung zu kündigen. In diesem Fall wird das bereits bezahlte Tarifentgelt nicht rückerstattet.
6.1.Über AGB-Änderungen informieren wir Sie schriftlich per E-Mail. Sie nehmen die Änderungen an, wenn Sie nicht innerhalb von 4 Wochen, nachdem Sie das Änderungsschreiben erhalten haben, schriftlich widersprechen. Im Änderungsschreiben informieren wir Sie über die vierwöchige Widerspruchsfrist und darüber, dass die Änderungen in Kraft treten, wenn Sie diesen nicht widersprechen. Falls Sie widersprechen, können Sie den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Der bezahlte Tarif wird in diesem Fall aliquot rückerstattet.