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Rechte & Pflichten
Zustieg in Nahverkehrszüge
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Wo gilt der Zustieg in Nahverkehrszüge (SB-Verkehr)?
Der Zustieg in Nahverkehrszüge gilt in allen Zügen des Nah- und Regionalverkehrs der ÖBB-Personenverkehr AG - also in allen REX, R, CJX, S-Bahnen. Züge des Fernverkehrs werden nicht im SB-Verkehr geführt.
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Was bedeutet Zustieg in Nahverkehrszüge (SB-Verkehr)?
Im Nah- und Regionalverkehr - also in REX, R, CJX, S-Bahnen - muss man vor dem Zustieg ein gültiges Ticket kaufen.
Nur in Stationen, in denen es keinen Ticketautomaten oder keinen Ticketschalter gibt, ist ein Zustieg ohne Fahrkarte erlaubt. Dann muss man umgehend zum Zugbegleitteam oder zum Ticketautomaten im Zug (an einem der Zugenden) gehen und ein Ticket erwerben. Im Fernverkehr können Fahrgäste ihr Ticket auf Wunsch nach wie vor beim Zugbegleitteam gegen einen Aufpreis von € 3,- erwerben.
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Warum wurde der Zustieg in Nahverkehrszüge eingeführt?
2005 wurden in ganz Österreich 16 Selbstbedienungsstrecken eingeführt, in den vergangenen Jahren wurden sie nach und nach ausgeweitet. Mittlerweile fahren rund zwei Drittel aller Züge und Fahrgäste im Nah- und Regionalverkehr auf SB-Strecken. Die frühere Ausnahme ist also zum Regelfall geworden.
Für KundInnen bedeutete diese Aufteilung aber, dass Sie sich für jede Strecke separat informieren mussten, wie und wo sie ihr Ticket kaufen können. Diese Verunsicherung ist nun beendet. Die jetzige Regelung sorgt dafür, dass in ganz Österreich für alle Züge der ÖBB-Personenverkehr AG einheitliche Vorschriften zur Anwendung kommen und die Verunsicherung von Fahrgästen ein Ende hat. Sie müssen nicht mehr darauf achten, ob sie nun auf einer SB-Strecke unterwegs sind oder nicht, sondern nur mehr darauf, ob in der Station ein Ticketautomat bzw. ein Ticketschalter vorhanden ist.
Ticketkauf und Bezahlung
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Muss ich vor Fahrtantritt ein Ticket kaufen?
Ja. Ohne Ticket bzw. Fahrkarte ist eine Zugfahrt nicht erlaubt.
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Wie erfahre ich, ob es an der Station einen Ticketautomaten gibt?
Am raschesten kann man die Situation an einer Station in Scotty, der Tür-zu-Tür-Auskunft der ÖBB-Personenverkehr AG, herausfinden. Im Menüpunkt "Stationsinformationen" erhält man bei "Ausstattung" Angaben über Ticketschalter, Öffnungszeiten, Ticketautomaten und ihre Standorte. Somit ist gesichert, dass Kund:innen bereits vor der Fahrt alle Informationen einholen können.
Alternativ dazu kann natürlich auch das ÖBB Kund:innenservice 05-1717 (österreichweit zum Ortstarif) Auskunft über die Ticketautomaten und ihre Standorte geben.
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Mit welchen Banknoten kann ich am Ticketautomaten bezahlen?
Der Ticketautomat kann abhängig vom zu bezahlenden Betrag nicht jede Banknote annehmen, da vom Automaten nur Münzen herausgegeben werden und sonst die Retourgeld-Rückgabe bald erschöpft wäre. Der Automat kann maximal € 9,- an Münzen zurückgeben. Man kann jederzeit bar bezahlen mit:
- allen Euromünzen
- Banknoten zu € 5,- und € 10,-
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Mit welchen bargeldlosen Zahlungsmitteln kann ich am Ticketautomaten bezahlen?
- mit gängigen Kreditkarten (VISA, DINERS CLUB, MasterCard, AMERICAN EXPRESS, JCB)
- mit der Bankomatkarte
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Was mache ich, wenn ich knapp zum Zug komme bzw. vor dem Ticketautomaten mehrere Leute stehen?
Sie können Ihr Ticket am Ticketschalter kaufen oder ein Mobile Ticket erwerben.
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Gibt es Ausnahmen von dieser Regelung?
Auf die Ausstellung einer Fahrgeldnachforderung und die Einhebung der Kontrollgebühr wird bei Personen, denen offensichtlich die Bedienung eines Ticketautomaten nicht zugemutet werden kann, verzichtet. Hier wird nur der entsprechende Fahrpreis eingehoben. Als Personen, denen die Bedienung eines Ticketautomaten nicht zugemutet werden kann, gelten folgende Personen:
- Blinde bzw. sehbehinderte Personen, die ohne Begleitung ihre Reise durchführen;
- Rollstuhlfahrer:innen, die ohne Begleitung ihre Reise durchführen;
- Personen, denen auch die Bedienung sonstiger Kaufautomaten oder Bankomatkassen aufgrund ihrer eingeschränkten geistigen Möglichkeiten nicht zugemutet werden kann.
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Müssen auch alte Menschen, die sich mit dem Automaten nicht auskennen, das Ticket vor Fahrtantritt kaufen?
Die ÖBB haben 2005 die ersten SB-Strecken eingeführt. In den Jahren seither ist auf diesen Strecken der Anteil von Senior:innen beim Ticketkauf am Ticketautomaten stark gestiegen, der Anteil von Senior:innen an der Gesamtzahl der Fahrgeldnachforderungen aber nicht merkbar. Die Aussage, Senior:innen könnten mit dem Ticketautomaten nicht umgehen, ist anhand der Zahlen also nicht nachvollziehbar.
Außerdem bietet die ÖBB-Personenverkehr AG für interessierte Gruppen individuelle Bedienungseinweisungen an, in denen alle offenen Fragen rund um die Ticketautomaten geklärt werden können.
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Warum verkaufen die Zugbegleiter:innen im Nahverkehr keine Tickets mehr?
Gerade im Nahverkehr macht der Ticketverkauf bei den Zugbegleiter:innen nur mehr einen sehr geringen Teil der Arbeit aus, verlangt aber einen vergleichsweise hohen Aufwand - so müssen etwa Verkaufsgeräte und Wechselgeld mitgeführt werden.
Auf vielen Strecken sind durch die Neuerungen der vergangenen Jahre Zugbegleiter:innen nicht mehr betrieblich notwendig, da die Zugabfertigung hier direkt durch Triebfahrzeugsführer:innen erfolgen kann.
Mit der Umstellung auf SB-Verkehr wird sich jedoch die Funktion der Zugbegleiter:innen in Nah- und Regionalverkehrszügen weg vom Ticketverkauf in Richtung Kund:innenservice und Kontrolltätigkeiten entwickeln (zB. Auskünfte, verstärkte Rundegänge).
Hilfestellung bei Problemen
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Was mache ich, wenn an einer Station kein Ticketautomat steht?
In diesem Fall ist ein Kartenkauf im Zug möglich - entweder beim Ticketautomaten im Zug (an einem der Zugenden) oder beim Zugbegleitpersonal. Allerdings muss man umgehend nach dem Einstieg zum Automaten bzw. zu den Zugbegleiter:innen gehen und das Ticket kaufen.
Allerdings gibt es auch unabhängig vom Ticketautomaten Möglichkeiten, eine Fahrkarte zu kaufen:
- als Mobile Ticket
- als Online-Ticket
- an den ÖBB Ticketschaltern
- im ÖBB Kund:innenservice 05-1717
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Was mache ich, wenn an einer Station der Ticketautomat defekt ist?
An größeren Stationen sind stets zwei oder mehr Ticketautomaten aufgestellt, also ist es jederzeit möglich, einen anderen Automaten aufzusuchen.
Ist an einer Station kein funktionsfähiger Ticketautomat, ist in diesem Fall ein Kartenkauf im Zug möglich - entweder beim Ticketautomaten im Zug (an einem der Zugenden) oder beim Zugbegleitpersonal. Allerdings muss man umgehend nach dem Einstieg zum Automaten bzw. zu den Zugbegleiter:innen gehen und das Ticket kaufen.
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Was mache ich, wenn die Bankomat-/Kreditkartenzahlung des Bankomaten defekt ist?
Sie können das Ticket...
- am Ticketschalter kaufen
- am Automaten mit Bargeld bezahlen
- ein Mobile Ticket erwerben
In diesem Fall ist ein Ticketkauf im Zug nicht möglich.
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Woher wissen Zugbegleiter:innen, ob ein Ticketautomat an einer Station defekt ist?
Die Zugbegleiter:innen werden regelmäßig über nicht funktionsfähige Automaten auf ihren Routen informiert. Sollte der Defekt aber so kurzfristig aufgetreten sein, dass die Zugbegleiter:innen dies noch nicht erfahren haben, wendet man sich mit der ausgestellten Fahrgeldnachforderung an die darauf angegebene E-Mail-Adresse. Der Automatendefekt wird überprüft und die Summe auf den Fahrpreis korrigiert.
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Was passiert, wenn ich ohne gültigen Fahrschein angetroffen werde?
Es wird eine Fahrgeldnachforderung ausgestellt. Diese kostet € 105,- bei Barzahlung, bei Bezahlung mittels Erlagschein kommen € 30,- Bearbeitungsgebühr dazu.