Die folgenden Rechte gelten für Beförderungsleistungen im nationalen und internationalen Eisenbahnverkehr. Bei Verspätung, Zugausfall und versäumtem Anschlusszug wegen Verspätung bieten wir Ihnen, vorbehaltlich der unten erwähnten Einschränkungen, Entschädigung und Unterstützung.
Entschädigung und Unterstützung bei
- Entschädigung bei Zugverspätungen
- Unterstützung bei Zugausfall oder Verspätung während der Reise
- Unterstützung bei Versäumen des letzten Anschlusszuges
Bei zu erwartenden Verspätungen über 60 Minuten werden wir alle zumutbaren und verhältnismäßigen Maßnahmen, sofern verfügbar oder vernünftigerweise lieferbar, zur Erleichterung Ihrer Lage ergreifen.
KEIN Anspruch auf Entschädigung, Erstattung oder Ersatz von Kosten aufgrund von Zugsverspätungen besteht in folgenden Punkten:
- Wenn Reisende vor Kauf des Beförderungsausweises über mögliche Verspätungen informiert wurden,
- Wenn bei der Fortsetzung der Reise mit einem anderen Verkehrsdienst oder über eine andere Strecke die Verspätung bei der Ankunft am Zielort weniger als 60 Minuten beträgt,
- Wenn die Verspätung auf Verkehrsleistungen zurückzuführen ist, die nicht Teil des Beförderungsvertrages sind.
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Sie haben ÖBB Einzeltickets? Reichen Sie Ihren Antrag auf Verspätungsentschädigung schnell und einfach über den Fahrgastrechte.Bot ein (rechts unten).
Voraussetzungen:
- ÖBB Einzel- oder Gruppenticket(s) (KEIN Klimaticket; KEINE Zeitkarten)
- mind. 60 Minuten Verspätung im Fernverkehr (RJ, RJX, IC, ICE, EC, D, NJ, EN)
- KEINE Tickets anderer Bahnunternehmen
- KEINE Zusatzkosten wie Hotel, Taxi oä.
Klimaticket Ö
Die Fahrgastrechte bei Verspätung und Ausfall sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Klimaticket Österreich und im "Handbuch für Reisen mit der ÖBB in Österreich" (Punkt A.5.4.) geregelt.
Bitte geben Sie beim Kauf des Klimaticket Ö Ihre Einwilligung, dass uns das BMK Ihre personenbezogenen Daten für die Abwicklung Ihrer Fahrgastrechte zur Verfügung stellt. Ohne diese Einwilligung können Sie an diesem Entschädigungsverfahren nicht teilnehmen. Die Einwilligung kann auch im Nachgang über Ihr KlimaTicket Ö Kund:innenkonto auf der Website erfolgen. Diese Funktionalität ist nicht in der App verfügbar.
Wenn der Pünktlichkeitsgrad innerhalb eines Gültigkeitsmonats des Tickets unter 93% liegt, hat die Inhaberin bzw. der Inhaber des Tickets einmal im Jahr nach dem Ende der Geltungsdauer Anspruch auf eine Entschädigung in der Höhe von 10 % des rechnerisch auf je einem Monat entfallenen Anteils der Entschädigungsbasis (abrufbar unter www.klimaticket.at). Dies ist ein Betrag von € 4,- pro Monat bei nicht erreichtem Pünktlichkeitsprozentsatz von 93% unserer Züge im Nah- und Fernverkehr.
Als KTÖ-Kund:in können Sie sich für unser automatisiertes Entschädigungssystem anmelden, nachdem Sie beim Kauf des Tickets Ihr Einverständnis zur Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten gegeben haben und das produktverantwortliche Unternehmen uns diese Daten zum Zweck der Fahrgastrechte ordnungsgemäß übermittelt hat.
Klicken Sie dazu oben unter der Rubrik "Mehr dazu…" auf den Button
"KlimaTicket- und Jahreskartenkund:innen" und wählen Sie das Anmeldefenster für das KTÖ. Folgen Sie den Anweisungen im elektronischen Anmeldeprozess.
Es gelten die Bestimmungen der Beilage 1 der Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie über die Einführung des Klimatickets (Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Kauf des Klimatickets) und Punkt A.5. unseres "Handbuchs für Reisen mit den ÖBB in Österreich".
Zeitkartenkund:innen (mit Ausnahme von Jahreskarten)
Als Zeitkarten-Inhaber:in erhalten Sie eine Verspätungsentschädigung, wenn Sie bei Ihrer Zugfahrt eine Verspätung von mehr als 20 Minuten erlitten haben und Ihnen diese Verspätung entweder das Zugbegleitpersonal oder direkt nach Ankunft des Zuges Mitarbeiter:innen der Ticketschalter entsprechend bestätigt haben. Sie können die Bestätigung auch telefonisch beim ÖBB Kundenservice 05-1717 einholen oder bis 7 Tage nach der Fahrt online selbst abfragen und ausdrucken. Bitte beachten Sie, dass im entsprechenden Feld der Verspätungsbestätigung die Nummer Ihrer Zeitkarte eingetragen sein muss.
Die Entschädigung beträgt einheitlich € 1,50 je Verspätung und wird bei Vorlage der Zeitkarte und der entsprechenden Anzahl an Verspätungsbestätigungen - die Verspätungen müssen innerhalb der Geltungsdauer der Zeitkarte angefallen sein - bei jedem Ticketschalter der ÖBB bar ausbezahlt. Bitte beachten sie, dass Entschädigungen unter € 4,- nicht zur Auszahlung gelangen.
Verbund-Jahreskarten
a) Streckenbezogene Verbund-Jahreskarten
Als Inhaber einer streckenbezogenen Verbund-Jahreskarte werden Sie nach erstmaliger Bestellung der Jahreskarte von uns schriftlich darüber informiert, dass Sie sich für unser automatisiertes Entschädigungssystem anmelden können. Voraussetzung dafür ist, dass Sie beim Kauf des Tickets beim jeweiligen Verkehrsverbund Ihr Einverständnis zur Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten gegeben haben und dieser uns Ihre Daten zum Zweck der Fahrgastrechte ordnungsgemäß übermittelt hat. Klicken Sie zur Anmeldung oben unter der Rubrik "Mehr dazu…" auf den Button "Jahreskartenkund: innen Anmeldung" und wählen Sie das Anmeldefenster für Ihren Verkehrsverbund. Folgen Sie den Anweisungen im elektronischen Anmeldeprozess.
Bei Nichterreichen des im Nah- und Regionalverkehr gesetzlich vorgesehenen Pünktlichkeitsgrades von 95% erhalten Sie je Monat 10% des rechnerisch auf einen Monat entfallenden Anteils der Entschädigungsbasis als Verspätungsentschädigung gutgeschrieben. Als Entschädigungsbasis gilt mindestens jener Fahrpreis, den Sie für ihre Verbundjahreskarte unter Abzug von Preisanteilen für Beförderungen im Kraftfahrlinienverkehr und in Stadtverkehren bezahlt haben. Sie beträgt höchstens den zehnfachen Fahrpreis einer Monatsstreckenkarte, die auf der von Ihnen konkret befahrenen Bahnstrecke gilt. Wenn wir während der Gesamtlaufzeit Ihrer Jahreskarte in keinem Monat zu 95% pünktlich sind, entschädigen wir Sie mit 10% der jeweiligen Entschädigungsbasis. Wir zahlen Entschädigungen nur bei einem Betrag über € 4,- aus. Der Gesamtbetrag einer allfälligen Verspätungsentschädigung wird Ihnen nach Ablauf der Geltungsdauer Ihrer Jahreskarte unaufgefordert auf das von Ihnen genannte Bankkonto überwiesen.
Beachten Sie bitte, dass allfällige Preisanteile für Busstrecken und für innerstädtische Bereiche (Stadtverkehre, Kernzonen) bei der Berechnung der Entschädigungshöhe nicht berücksichtigt werden.
Die näheren Bestimmungen über Ihre Rechte bei Verspätung und Zugausfall entnehmen Sie bitte dem Punkt A.5. unseres "Handbuchs für Reisen mit den ÖBB in Österreich".
b) Netzbezogene Verbund-Jahreskarten (regionale Klimatickets)
Als Inhaber einer netzbezogenen Verbund-Jahreskarte (regionalem Klimaticket) gelten die unter a) angeführten Regeln sinngemäß mit dem Unterschied, dass als Entschädigungsbasis der entsprechende Bahnanteil des von Ihnen bezahlten Gesamtfahrpreises gilt und der durchschnittliche Pünktlichkeitsgrad der in Ihre Region fallenden Bahnstrecken herangezogen wird.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund der durch die kurzfristige Einführung der Klimatickets in Österreich notwendig gewordenen IT-Systemadaptionen der Zugang derzeit nicht durchgängig möglich ist. Nach Abschluss der notwendigen Umstellungen wird die Anmeldung wieder zuverlässig für Sie zur Verfügung stehen. Ihr Entschädigungsanspruch wird dadurch nicht berührt.
Zur Berechnung des Pünktlichkeitsgrades bei den streckenbezogenen Verbund-Jahreskarten haben die ÖBB ihr Streckennetz in folgende Streckenabschnitte unterteilt.
Rechtsgrundlage
Ihre Rechte gründen auf den Einheitlichen Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung (CIV), der EU-Verordnung 2021/782 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2021 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr sowie den Beförderungsbedingungen der ÖBB Personenverkehr AG. Zusätzlich gilt das Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich, Teil I, BGBl 40/2013.
Zugangsregelung für die Beförderung von mobilitätseingeschränkten Reisenden
Nach Artikel 19, Absatz 1 der Fahrgastrechte stellen Eisenbahnverkehrsunternehmen und Bahnhofsbetreiber nicht diskriminierende Zugangsregelungen für die Beförderung von mobilitätseingeschränkten Reisenden auf. Nähere Informationen dazu finden Sie unter Download/Links.
Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte
Fahrgäste, die mit der Entscheidung des Eisenbahnverkehrsunternehmens nicht einverstanden sind, können sich an die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte wenden. Genauere Informationen entnehmen Sie bitte der Website.
- ÖBB Personenverkehr AG Kund:innenservice
- Betreff "Refundierung"
- Postfach 75, A-1020 Wien
- +43 (0)5 1717
- Kontaktformular
- Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte
- Linke Wienzeile 4/1/6, A-1060 Wien
- www.apf.gv.at
Die Open Innovation Plattform bietet Euch die Möglichkeit, die Zukunft der ÖBB aktiv mitzugestalten. Diskutiert über wichtige Themen im Kundenforum und reicht Eure innovativen Ideen bei der aktuellen Innovation Challenge ein!
Mir ist bewusst, dass durch die Nutzung der ÖBB-Website und des auf der Website eingebetteten Fahrgastrechte.Bots personenbezogene Daten aus technischen Gründen im unbedingt erforderlichen Ausmaß automatisch erhoben werden (nämlich die IP-Adresse und die Geräteinformationen), wenn ich eine Anfrage stelle, die nur allgemeiner Natur ist und keine Bekanntgabe von zusätzlichen personenbezogenen Daten erforderlich macht. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 lit f DSGVO (berechtigtes Interesse der ÖBB-PV AG, das in der Bereitstellung von relevanten Kund:inneninformationen sowie der technischen Bereitstellung der Website besteht) sowie auf Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 lit b DSGVO, nämlich zur Bearbeitung meines Anliegens.
Wenn ich das möchte, kann mir das Chat-Protokoll über meinen Chat an die von mir bekannt gegebene E-Mailadresse zur Verfügung gestellt werden. Alternativ kann ich selbst mein Chat-Protokoll während der Session downloaden. Die von mir bekannt gegebene E-Mail-Adresse wird zum Zweck der Zurverfügungstellung des Chats verwendet. Diese Einwilligung ist zeitlich befristet und bezieht sich nur auf meinen aktuellen Wunsch, sodass bei weiteren späteren Anfragen, von mir jeweils eine gesonderte Einwilligung einzuholen ist. Ich weise darauf hin, dass ich berechtigt bin, meine Einwilligung während des Chatverlaufs zu widerrufen. Dieser Widerruf erfolgt durch Schließen des Chatfensters.
Sollten darüber hinaus während des Verlaufs von Chatanfragen die Bekanntgabe von weiteren personenbezogenen Daten notwendig werden (insbesondere Vor- und Nachname, vollständige Adresse, E-Mailadresse, vollständige Bankdaten, ÖBB Kund:innennummer, ÖBB Ticketcodes, Gegenstand der Anfrage und von mir bereitgestellte Unterlagen) so ist mir bewusst, dass meine Angaben zu Zwecken der Bearbeitung meiner Anfrage gemäß Artikel 6 Abs. 1 lit b DSGVO gespeichert werden. Diese Daten werden in den nachgelagerten Systemen nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, gerichtet nach dem Gegenstand des Anliegens (d.h. entweder nach drei Jahren oder nach zehn Jahren) gelöscht. Im Fahrgastrechte.Bot selbst sind diese Daten für 30 Tage verfügbar.
Weitere Informationen zum Thema Datenschutz.
Überdies bestätige ich hiermit die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner nachfolgenden Angaben. Ich nehme zur Kenntnis, dass im Falle von falschen Angaben etwaige Entschädigungsanspruchs- bzw. Auszahlungszusagen hinfällig werden. Weiters nehme ich zur Kenntnis, dass die Entgegennahme eines Antrages durch den Fahrgastrechte.Bot nicht automatisch eine Zusage einer Entschädigung bedeutet. Alle Fahrgastrechte.Bot-Angaben verstehen sich vorbehaltlich einer positiven finalen Prüfung durch den zuständigen Fachbereich.
Seit wann gibt es mich?
Dezember 2021
Was kann ich?
Kam es bei deiner Reise zu einer Verspätung, prüfe ich deinen Anspruch und leite die entsprechenden Daten an das ÖBB Kund:innenservice weiter, damit diese dein Anliegen schnellst möglich bearbeiten können.
Die Voraussetzungen auf einem Blick:
- Du bist mind. 60 Minuten verspätet am Zielbahnhof angekommen
- auf allen Tickets ist ÖBB angeführt
- alle Tickets wurden online oder in der App gekauft
- mindestens ein Zug war ein RJ, RJX, IC, EC, ICE, D, NJ oder EN
- Du hast die Reise vollständig durchgeführt (bis zum Ziel laut Ticket)
- Du kennst alle Daten zu deiner Reise inkl. Zugnummern (Datum, Uhrzeit, Start und Ziel)
- Du hast keine zusätzlichen Verkehrsmittel genutzt, um deinen Zielbahnhof zu erreichen (z.B. Taxi, Uber, Privatbahn)
- Du hast aufgrund der Verspätung kein Hotel genutzt